Landgericht Offenburg

Gewalttätiger Streit im Flüchtlingsheim - dreieinhalb Jahre Haft

Thomas Reizel
Lesezeit 4 Minuten
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22. Februar 2016

©Symbolbild

Zwei Männer sind am Montag am Offenburger Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte soll in einer Flüchtlingsunterkunft versucht haben, einem Zimmergenossen Geld zu stehlen und ihn dann aus dem Fenster aus vier Meter Höhe gestoßen zu haben.
 

Offenburg. Die 8. Jugendkammer unter dem Vorsitzenden Richter Heinz Walter hat am Montag gegen einen 26 Jahre alten Asylbewerber aus dem Kosovo eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Kosovare in Begleitung eines 20-jährigen Asylbewerbers aus Gambia im Juli 2015 einem Zimmer­genossen in einer Offenburger Flüchtlingsunterkunft Geld stehlen wollte.

Doch das Opfer, ein Albaner, habe sich geweigert, Geld herzugeben. »Die beiden Angeklagten haben deshalb versucht, mit zwei Metallstuhlbeinen in der Hand genügend Druck aufzubauen«, sagte Walter in der Urteilsbegründung. Als selbst eine Todesdrohung nicht fruchtete, sei das Opfer mit den Stangen geschlagen worden, später auch von beiden Angeklagten je zweimal mit den Fäusten. Doch der Mann gab sein Geld nicht her und wollte durch die Zimmertüre flüchten. Doch das gelang ihm nicht – der Afrikaner versperrte ihm den Weg, führte Heinz Walter aus.

Beide Angeklagte hätten dann das Opfer in Richtung Fenster gedrängt, bis der Mann auf das Fensterbrett kletterte und darauf in die Hocke ging. »Möglicherweise hat er die Flucht erwogen«, sagte Walter. Doch als der Kosovare erkannt habe, dass er nicht an Geld kommt, habe er den auf der Fensterbrett befindlichen Mann mit dem Fensterflügel zweimal gestoßen, bis er aus dem Fenster sprang oder fiel.

3,85 Meter tief gestürzt

Bei dem Sturz aus 3,85 Metern Höhe auf hartes Pflaster brach er sich beide Fersenbeine. Neun Stunden habe die Operation gedauert und das Opfer drei Wochen in der Klinik bleiben müssen. »Dort hatten ihn die beiden Angeklagten noch einen Tag vor der Operation bedroht, ja nichts der Polizei zu sagen«, erklärte Walter. 

In der Gesamtschau kam der Afrikaner wegen Beihilfe mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Besonders positiv wertete das Gericht das Geständnis, wodurch erst die Tat aufgeklärt werden konnte und er sich selbst überführte

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Springmesser gezückt

Der Kosovare indes, der das Geld stehlen wollte, wurde auch in einem zweiten Fall verurteilt, wegen »einer besonders schweren vollendeten räuberischen Erpressung«. Unter Vorhalt eines Springmessers soll er von einem weiteren Mann das Fahrrad abgepresst haben.

Als dieser es zunächst nicht hergeben wollte, habe der Angeklagte unter Todesdrohung mit dem Messer Stichbewegungen ausgeführt, schilderte Walter den Vorfall im August 2015. Als der Radbesitzer daraufhin die Flucht ergriff, holte der Mann einen Hammer, schlug damit das Schloss kaputt und eignete sich das Rad im Wert von rund 30 Euro an.

Während der Haftbefehl gegen den Gambier gestern nach sechs Monaten Untersuchungshaft aufgehoben wurde, bleibt der gegen den Kosovaren wegen Fluchtgefahr bestehen, teilte Walter weiter mit.

Dieser muss mit erheblichen ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen, deutete der Vorsitzender Richter an. »Wird ein Ausländer zu drei Jahren Haft oder mehr verurteilt, muss er abgeschoben werden.« Rechtskräftig ist die Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen den Albaner noch nicht.

Revision möglich

Gut möglich also, dass Verteidiger Reinhard Kirpes aus Offenburg in Revision geht. Am Montag wusste er das noch nicht. Aber er hatte eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen gehalten, Staatsanwalt Nico Herbert drei Jahre und neun Monate. Für den Gambier beantragte er zwei Jahre und sechs Monate, Verteidiger Sinan Akay aus Freiburg Freispruch. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollten die Entscheidungen des Landgerichts dieses aber werden, dann stehen dem Opfer 6000 Euro Schmerzensgeld zu, die Simone Hogenmüller, Vertreterin der Nebenklage aus Lahr, erstritten hat. 

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