Heimkind muss nicht für Mutter zahlen - Beschwerde eingelegt
Obwohl das Landratsamt eine Niederlage einstecken musste, legt es beim Oberlandesgericht Beschwerde ein: Es will eine Klärung im Fall des Heimkinds, von dem es Unterhalt für seine Mutter gefordert hat. Die Frau bekam in erster Instanz Recht, sie muss nicht bezahlen.
»Klärungsbedarf über den Einzelfall hinaus«, sieht das Landratsamt Ortenaukreis nach dem Urteil des Amtsgerichts Offenburg vom 19. Juni, wonach eine Frau, die als Säugling ins Heim gegeben wurde, keinen Unterhalt für ihre pflegebedürftige Mutter bezahlen muss. »Vor allem im Hinblick auf weitere Fälle anderer Unterhaltsverpflichteter« habe sich der Ortenaukreis laut einer Pressemitteilung entschlossen, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde einzulegen.
Zweite Instanz erforderlich
»Das Gesetz sieht die vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nur in besonderen Ausnahmefällen als gegeben. Zwar erkennen auch wir eine schwerwiegende Verfehlung der Mutter, jedoch werden ihre persönlichen Lebensumstände nach unserer Sicht vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt. Der Beschluss, der einen Anspruch auf Elternunterhalt in vollem Umfang verneint, gibt dies unserer Ansicht nach nicht vollständig und zum Teil einseitig wieder«, sagt Sozialdezernent Georg Benz. Deshalb und weil sich mittlerweile vermehrt Unterhaltspflichtige auf die vorliegende Entscheidung im Sinne eines Präzedenzfalles berufen, sei eine obergerichtliche Klärung der grundsätzlichen rechtlichen Positionen in zweiter Instanz erforderlich.
30 Prozent reduziert
Im konkreten Fall könne das Amt zwar Gründe für eine teilweise Verwirkung des Anspruchs erkennen. Das für einen vollständigen Wegfall des Anspruches erforderliche Maß des Verschuldens sieht das Sozialdezernat jedoch laut Schreiben als nicht gegeben. Dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, die Forderung auf 30 Prozent des errechneten Unterhaltsbetrags zu reduzieren, hätte der Kreis zugestimmt; die Frau hatte dies abgelehnt.