Hohe Geldstrafe für Unternehmer im Kinzigtal wegen Betrugs
Mit einem nun rechtskräftigen Strafbefehl hat das Amtsgericht Wolfach gegen einen im Kinzigtal ansässigen Unternehmer wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld eine Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro verhängt.
Der Unternehmer hatte auf entsprechenden Antrag im Zeitraum von März 2020 bis April
2021 mehr als 51.000 Euro Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit Offenburg erhalten, teilt das Hauptzollamt Lörrach mit. In seinen Anträgen hatte er angegeben, er habe wegen rückläufigen und stornierten Aufträgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Arbeitszeit für einen Mitarbeiter, welchem er zuvor einen Bruttomonatslohn in Höhe von 5500 Euro ausbezahlt habe, deutlich reduzieren müssen.
Nur 1500 Euro ausbezahlt
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten jedoch herausgefunden, dass sich die Auftragslage für den Beschuldigten während der Pandemie mitnichten verschlechtert hatte und er dem betreffenden Mitarbeiter schon vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes lediglich 1500 Euro brutto im Monat ausbezahlt hatte.
Zu der Geldstrafe muss der verurteilte Unternehmer das zu Unrecht erhaltene Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit zurückbezahlen.