Immer mehr Betreuungen in der Ortenau: Das sollte man wissen
Die Arbeit von Betreuern wird immer wichtiger. Gerade immer mehr ältere Menschen sind auf ihre Hilfe angewiesen. Darauf weist das Landratsamt hin.
Rund 1,3 Millionen Menschen sind in Deutschland auf Unterstützung angewiesen. »Seit der Einführung des heutigen Betreuungsrechts im Jahr 1992 ist die Zahl der zu betreuenden Personen enorm angestiegen. Allein im Ortenaukreis haben sich die eingerichteten Betreuungen von einst 2000 auf aktuell über 6000 mehr als verdreifacht«, erläutert Georg Benz, Sozialdezernent beim Landratsamt Ortenaukreis. Die Gründe hierfür sind vielfältig – von der demografischen Entwicklung über sich immer mehr auflösende familiäre und soziale Strukturen bis hin zur steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen oder der Zunahme komplexer Problemlagen, wie das Landratsamt schreibt.
»Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung soll Erwachsenen mit Einschränkungen darin unterstützen, ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn sie dazu aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst in der Lage sind«, erklärt Wolfgang Huber, Leiter des Amts für Soziales und Versorgung beim Landratsamt Ortenaukreis.
Nicht gerechtfertigt
Unter diesen Voraussetzungen könne den Betroffenen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden. »Ein Betreuer wird jedoch nur bestellt, wenn eine rechtsgeschäftliche Vertretung erforderlich ist und die bereits vorhandenen Hilfesysteme nicht ausreichen«, so Huber weiter. Sofern es nur darum geht, dass jemand rein tagtägliche Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann wie beispielsweise das Sauberhalten der Wohnung oder die Versorgung mit Essen, dann rechtfertigt dies in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Auch können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die Betroffenen bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen.
Der beste Weg eine bestellte Betreuung zu umgehen, ist das Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht, heißt es weiter. »Jeder kann in gesunden Tagen vorausschauend für den Fall einer eventuell eintretenden Betreuungsbedürftigkeit eine Person seines Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen«, so der Amtsleiter.
Sollte keine Person aus dem Umfeld als Betreuer eingesetzt werden, wird vom Betreuungsgericht ein für den Einzelfall geeigneter Betreuer bestellt, wie es in der Mitteilung heißt. Die Auswahl des Betreuers müsse sich an den Wünschen und dem Wohl der betroffenen Person orientieren. Liege kein Vorschlag des zu Betreuenden vor, sei bei der Auswahl auf die verwandtschaftlichen und persönlichen Bindungen einzugehen oder zu prüfen, ob ein anderer ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung stehe.
Große Verantwortung
Sollte all dies nicht in Betracht kommen, ist ein beruflich tätiger Betreuer zu bestellen, erläutert das Landratsamt Unabhängig von Ehrenamt oder Berufsausübung tragen Betreuer ein hohes Maß an Verantwortung für die Wahrung der Rechte, das Wohl und die persönliche Würde der betroffenen Person. »Betreuer sollten ein hohes Maß an Empathie mitbringen und die Fähigkeit besitzen, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen«, erklärt der Amtsleiter. Berufsbetreuer müssen laut dem Landratsamt darüber hinaus nutzbare Fachkenntnisse mitzubringen, um professionell arbeiten und für ein weites Spektrum von Betreuungen zur Verfügung stehen zu können (siehe Kasten).
»Betreuer zu sein hat viele Vorteile. Es ist eine sinnstiftende Tätigkeit, bei der man eine Vielzahl an Erfahrungen macht. Trotz aller Schwierigkeiten ist gerade das Verhältnis zum Betreuten oftmals das, was Betreuung wertvoll macht«, so Huber.
Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht und einen Betreuer
Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formlos möglich, aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft wird jedoch die Schriftform empfohlen, schreibt das Landratsamt. Noch dazu ließen sich Zweifel an der Echtheit und Identität der Unterschrift durch eine öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von zehn Euro vermeiden. Ein vorgefertigtes Formular zur Vorsorgevollmacht könne auf der Internetseite des Ortenaukreises heruntergeladen werden.
Die Zulassung als Berufsbetreuer erfolgt über die örtliche Betreuungsbehörde. Diese stehe allen Betreuern, ob ehrenamtlich oder beruflich jederzeit zur Beratung und Unterstützung zur Seite und bietet noch dazu die Möglichkeit zu Grundausbildungen oder laufenden Fortbildungen. Aber auch Rechtsanwälte können als Berufsbetreuer eingesetzt werden, schreibt das Landratsamt. Berufsbetreuung sei ein verantwortungs- und anspruchsvoller Job, der idealerweise Wissen in der Sozialarbeit sowie dem Sozialrecht, Vermögensangelegenheiten oder auch der Pädagogik erfordere.
Bei Interesse an einer Tätigkeit als Betreuer oder einer Grundausbildung steht die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis unter • 0781 / 8 05 99 68 zur Verfügung.