Immer mehr Betriebe im Ortenaukreis melden Kurzarbeit an
Immer mehr Unternehmen im Ortenaukreis melden infolge der Corona-Krise Kurzarbeit an. Für die betroffenen Geschäfte ist es oft nicht einfach herauszufinden, ob sie schließen müssen.
Seit Dienstag steht die Beratungs-Hotline der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südlicher Oberrhein nicht mehr still. „Es ist das absolute Chaos“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dieter Salomon. Der von der Landesregierung erstellte Positivkatalog, welche Geschäfte in der Corona-Krise weiterhin geöffnet haben dürfen, führe bei den Betrieben zu großer Unsicherheit. „Schon die Frage, was ist Handwerk, was Dienstleistung, was Einzelhandel, ist nicht so klar zu beantworten“, erklärt Salomon. Erfüllen beispielsweise Optiker und Reisebüros Dienstleistung oder sind es Einzelhändler? „Wir versuchen zu definieren, in welche Kategorie die Betriebe fallen, aber ob unsere Definition richtig ist, wissen wir auch nicht.“ Positiv könne man sagen, es muss sich alles einspielen, „man könnte aber auch sagen, es ist total chaotisch“, findet Salomon.
Für viele Einzelhändler und Gastronomen ist die Situation jedoch bereits eindeutig: Sie müssen infolge der in dieser Woche in Kraft getretenen Schließungen Kurzarbeit anmelden. Wie viele es bereits sind, kann Roswitha Huber, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Offenburg, noch nicht sagen. „Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens ändert sich die Zahl der Anzeigen täglich.“ Die Arbeitsagentur entscheidet über die Bewilligung von Kurzarbeitergeld: „Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Geld an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Bundesagentur“. Die Arbeitsagentur setze alles daran, „die Antragstellung und -bearbeitung schnell und möglichst unbürokratisch abzuwickeln“, versichert Huber. Neu ist die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe. „Bisher mussten Arbeitgeber 80 Prozent der ausgefallenen Sozialbeiträge zahlen, sowohl vom eigenen Anteil als auch vom Anteil des Arbeitnehmers. Nun werden für die Ausfallzeit die Sozialbeiträge zu 100 Prozent erstattet.“
Vor allem kleinere Einzelhändler haben laut Salomon nicht die Reserven und das Eigenkapital, um die erzwungene Schließung abzufedern. Hinzu komme, dass geringfügig Beschäftigte und Auszubildende nicht unter die Kurzarbeiterregelung fallen. „Auch für diese Personengruppen müssen Regelungen her“, fordert Salomon. Sowohl Einzelhändler als auch Gastronomen müssten meist weiterhin Pacht bezahlen. „Denen nutzen die von der Bundesregierung angebotenen Liquiditätshilfen nicht.“ Es handle sich dabei lediglich um Bankkredite zu null Zinsen. Gebraucht würden direkte Subventionen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder habe das als Erster erkannt und einen Zehn-Milliarden-Sonderkredit aufgelegt, bei dem Zuschüsse an kleine Unternehmen gegeben werden. „Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf, diesem Vorgehen zu folgen“, erklärt Salomon.
Alleine im Ortenaukreis gebe es rund 3750 Einzelhändler. Dieter Salomon: „Die Inhaber der Geschäfte sind auch Staatsbürger und haben volles Verständnis für die Maßnahmen. Aber sie sagen auch, wenn ihr nur die Geschäfte zumacht und uns nicht helft, haben wir langfristig ein viel größeres Problem.“