Infizierte Person in Gaststätten in Kehl, Rheinau und Offenburg
Eine mit Corona infizierte Person hat sich am Mittwoch in Gaststätten in Kehl, Rheinau und Offenburg aufgehalten und möglicherweise andere Menschen angesteckt. Betroffene sollen sich nun beim Gesundheitsamt melden.
Das Gesundheitsamt Ortenaukreis ermittelt aktuell im Fall einer mit dem Coronavirus infizierten Person, die sich am Mittwochabend in mehreren Gaststätten in Kehl, Rheinau und Offenburg aufgehalten hat. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, könnte diese Person andere Menschen mit dem Virus angesteckt haben – unter anderem soll sie sich in Shisha-Bars aufgehalten haben.
Aufruf an bestimmte Personen
Um diese Örtlichkeiten und Zeiträume geht es:
- Personen, die sich am Mittwoch, 9. September, zwischen 21 und 21:30 Uhr im „Burger-King“-Restaurant in Offenburg aufgehalten haben und inzwischen Krankheitssymptome wie Husten, erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben, werden aufgefordert, sich per E-Mail (kontakt-covid@ortenaukreis.de) unter Angaben der eigenen Kontaktdaten an das Gesundheitsamt zu wenden. Sie werden dann über die weiteren Schritte informiert.
- Außerdem ruft das Gesundheitsamt alle Personen zur Kontaktaufnahme auf (kontakt-covid@ortenaukreis.de), die sich am Mittwoch, 9. September, zwischen 22 und 23 Uhr in der Cocktail Bar „Blaue Lagune“ in Kehl sowie in derselben Nacht zwischen 23.15 und 1.30 Uhr in der Bar „Déja Vu Shisha Lounge“ in Rheinau aufgehalten haben.
Ganz wichtig: Beim zweiten Punkt sollen sich alle Personen melden, die zu den genannten Zeiten in den Bars waren – egal, ob man Symptome hat oder nicht. Der Grund: „In Shisha-Bars ist das Infektionsrisiko aufgrund des Rauchens und der Aerosol-Bildung nach unserer Auffassung größer“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau in der Mitteilung.
Wer im Burger King in Offenburg war und sich gesund fühlt, muss sich hingegen zunächst nicht an das Gesundheitsamt wenden. Man sollte aber bis zum 23. September den Gesundheitszustand genau beobachten. Diese Personen können regulär ihre Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder können zur Schule oder in den Kindergarten gehen. „Wie alle Bürger sollten aber besonders diese Personen aktuell ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten“ erläutert Bressau. Es sei davon auszugehen, dass im Schnellrestaurant – wenn überhaupt – nur ein kurzzeitiger Kontakt zur infizierten Person stattgefunden hat und das Infektionsrisiko damit gering ist.
Zur infizierten Person machte das Landratsamt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben.
Bedeutung von Gästelisten für die Kontaktpersonenermittlung
Bei der Kontaktpersonen-Ermittlung wurde das Gesundheitsamt durch teilweise falsch angegebene oder fehlende Telefonnummern vor Herausforderungen gestellt, teilt die Behörde mit. „Dafür haben wir kein Verständnis! Jeder Restaurant- und Bar-Besucher sollte im eigenen Interesse korrekte Kontaktdaten angeben, da wir nur so über ein mögliches Ansteckungsrisiko informieren können“, verdeutlicht Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.
„Genauso müssen Restaurant- und Bar-Betreiber die Dokumentation der Gästedaten ernst nehmen, da sie der Fürsorge ihrer Gäste verpflichtet sind und nicht zuletzt eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation besteht, welche bei Missachtung zu empfindlichen Geldbußen führen kann“, so Bressau weiter.