Mann im Schlaf mit Gummihammer attackiert – 63-Jähriger angeklagt
Ein 63-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes in Neuried vor Gericht verantworten. Er soll aus Eifersucht einen Mann im Schlaf mehrmals mit einem Gummihammer attackiert haben. Dabei kam es auch noch zu einer Verwechslung des Opfers.
Ein 63-Jähriger soll im Juli in Neuried mit einem Gummihammer mehrfach auf einen schlafenden Mann eingeschlagen haben. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg war das Ziel des 63-Jährigen, den Mann zu töten. Es kam dabei zu allem Übel auch noch zu einem Irrtum – der Angreifer habe sein Opfer mit dem tatsächlichen Partner der Ex-Freundin verwechselt.
Mehrfach auf den Kopf geschlagen
Der Tatverdächtige war laut Anklage in der Nacht im Juli in ein Mehrfamilienhaus in Neuried über die Terrassentür in die offenbar falsche Wohnung eingedrungen. Von dort soll er ins Schlafzimmer gegangen und den schlafenden Mann mehrmals mit einem Gummihammer auf den Kopf geschlagen haben.
Das Opfer sowie die daneben schlafende Frau schreckten auf und schalteten das Licht ein. In dem Moment habe der 63-Jährige seinen Irrtum erkannt und sei geflüchtet. Dennoch gelang es der Polizei, ihn ausfindig zu machen und noch am selben Tag in seiner Wohnung in Heidelberg festzunehmen.
Das Opfer erlitt laut Staatsanwaltschaft eine Gehirnerschütterung sowie Prellungen und blutende Quetschungen am Kopf und am Oberkörper.
Tat gestanden
Der 63-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft und hat die Tat im Wesentlichen eingeräumt, heißt es. Hintergrund soll Eifersucht auf die Ex-Partnerin und deren neuen Lebensgefährten gewesen sein. Eine Tötungsabsicht streite der Angeklagte jedoch ab.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Sie sieht laut Mitteilung "die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als verwirklicht an". Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da es "beim Versuch des Mordes" geblieben sei, besteht für das Gericht jedoch auch die Möglichkeit, stattdessen eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren zu verhängen.
Der Prozess soll Anfang kommenden Jahres beginnen.