Kein Führerschein, aber Drogen bei Verkehrskontrollen
Unter Drogeneinfluss, aber ohne Fahrerlaubnis - Verkehrsteilnehmer mit dieser Kombination haben Polizisten des Offenburger Präsidiums am Montag und in der Nacht auf Dienstag in Offenburg und Neuried gleich mehrfach erwischt.
Die Polizei des Offenburger Präsidiums hat am Montag und in der Nacht auf Dienstag mehrere Kontrollen in Offenburg und Neuried durchgeführt - mit Erfolg.
Drogen und ohne Führerschein
Begonnen hatten die Kontrollen am Montagvormittag. Da musste ein 33-jähriger Leichtkraftradfahrer eine Blutprobe über sich ergehen lassen, nachdem bei ihm in der Freiburger Straße in Offenburg Anzeichen einer Drogenbeeinflussung erkannt worden waren. Eine Fahrerlaubnis hatte der Mann laut Polizei auch nicht besessen. Am Abend desselben Tages wurde dann die Fahrt eines 39-jährigen Rollerfahrers unterbunden. Auch er hatte vor Fahrtantritt laut Polizei mutmaßlich Drogen konsumiert und war ohne Führerschein unterwegs.
Eine halbe Stunde vor Mitternacht war die nächtliche Ausfahrt eines 23 Jahre alten Mercedes-Fahrers in Neuried auf der L98 beim Kreisverkehr zur L75 beendet. Nach einem Drogentest führte der weiteren Weg des im benachbarten Ausland wohnhaften Mannes direkt zu einer Blutentnahme in ein Offenburger Krankenhaus.
45 Minuten später erwischten die Polizisten eigenen Angaben zufolge beim Musterhauszentrum in der Offenburger Platanenallee einen Smartfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis. Gegen den 27-Jährigen hatte bereits eine gerichtliche Entziehung seines Führerscheins vorgelegen. Ihn und die Fahrzeughalterin - sie hatte die Benutzung ihres Autos zugelassen - erwarten eine Strafanzeige.
Fahrverbot
Wenige Meter weiter geriet um kurz vor 3 Uhr ein 25-jähriger Opel-Fahrer im Bereich des Südrings in den Fokus einer Streifenbesatzung des Offenburger Polizeireviers. Auffälligkeiten in seiner Pupillenreaktion ließen die Beamten stutzig werden und wurden bei einem anschließenden Drogentest in ihren Vermutungen bestätigt. Den jungen Mann erwartet ein mehrwöchiges Fahrverbot.