Keine Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn in der Ortenau
Der Zoll ist bei der Suche nach Verstößen gegen das Mindestlohngesetz in der Ortenau bisher nicht fündig geworden. 29 Fälle werden aber einer genaueren Prüfung unterzogen.
51 Mitarbeiter des Hauptzollamts Lörrach haben am 11. und 12. September in der Ortenau die Einhaltung der Mindestlohnregelungen kontrolliert. Das bestätigte Wolfgang Buttler, Pressesprecher des Hauptzollamts, gegenüber der Mittelbadischen Presse. Zu Ermittlungsverfahren sei es nicht gekommen. Allerdings würden 29 Fälle einer weiteren Prüfung unterzogen.
Der Mindestlohn beträgt momentan 8,84 Euro je Stunde, schreibt das Amt. Die Einsatzkräfte hätten insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe geprüft.
201 Unternehmen überprüft
Das Hauptzollamt Lörrach ist nach eigenen Angaben neben der Ortenau auch für die Landkreise Lörrach und Freiburg zuständig. In diesen drei Kreisen seien 551 zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 201 Unternehmen überprüft worden.
Bei fünf der Unternehmen seien Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. In neun Fällen könne eine Unterschreitung des Mindestlohns vorliegen, in zehn Fällen die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht in richtiger Höhe abgeführt sein. Bei drei Auftragsverhältnissen könne es sich um eine Scheinselbstständigkeit handeln, ein ausländischer Arbeiter konnte im Zeitpunkt der Prüfung die erforderliche Arbeitsgenehmigung nicht vorweisen. In 5 Fällen ergaben sich daneben Hinweise darauf, dass Angestellte neben ihrem Lohn auch Leistungen der Sozialkassen beziehen, heißt es weiter .