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Klage des Kehler Gastronoms Sansa abgewiesen

red/ah
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26. März 2021
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Der Kehler Gastronom Mirko Sansa hatte beim Verwaltungsgericht Mannheim einen Eilantrag eingereicht: Er klagte auf sofortige Öffnung seines Restaurants „Hafen 17“ – unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene-Auflagen. Nun wurde sein Antrag abgewiesen.

„Ich bin enttäuscht“, mit diesen deutlichen Worten reagierte Mirko Sansa, Betreiber des „Hafen 17“ im Kehler Hafen, auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim mit dem sein auf Wiedereröffnung der Gastronomie gerichteter Antrag abgewiesen wurde. Das teilt der Kehler Gastronom in einer Pressemitteilung mit.

„Angesichts der schwierigen Lage, in der ich mich befinde und in der sich die Gastronomie insgesamt befindet, hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht“, heißt es in der Pressemitteilung.

Vertreten durch den Offenburger Rechtsanwalt Dieter Eckert hatte Sansa am 9. März einen Antrag auf Aussetzung  der der in der aktuellen Corona-Verordnung angeordneten Schließung der Gastronomie eingereicht.

Als Gründe für die Ablehnung dieses Antrags führt das Gericht im  Wesentlichen aus, angesichts der fortdauernden Bedrohung durch die Pandemie habe der Gesetz- und Verordnungsgeber einen Spielraum bei der Auswahl unter den zur Verfügung stehenden Maßnahmen.

Selbstverständlich sei der Gleichheitsgrundsatz zu beachten, dieser sei aber vorliegend noch gewahrt, insbesondere im Vergleich zu Supermärkten, die ja der Gesundheitsversorgung dienten.

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„Zur von uns aufgeworfenen Frage der Vergleichbarkeit mit Buchläden, Blumengeschäften, Gartenbaumärkten trifft das Gericht leider keine Aussage“ so Dieter Eckert in der Mitteilung des Kehler Gastronoms, „obwohl gerade hier eine vertiefte Prüfung nahegelegen hätte.“

Das Gericht stellte weiter fest, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber im Rahmen des ihm zustehenden Spielraumes die Gastronomie ungeachtet der dort praktizierten Hygienekonzepte und des nachweislich geringen Anteils am Infektionsgeschehen weiter geschlossen halten und stattdessen andere Einrichtungen stufenweise öffnen könne. „Das verstehe ich nicht“ so Sansa weiter. „Unsere kostenintensiven  Bemühungen um Einhaltung der Hygieneregeln werden in keiner Weise gewürdigt.

Rechtsanwalt Eckert verweist abschließend auf einen weiteren Aspekt: „ Wir hatten unter Hinweis auf Entscheidungen anderer Gerichte ausgeführt, dass die Dauer der Betriebsschließung mittlerweile einem Betriebsverbot nahekommt, das unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht mehr zu rechtfertigen ist.

Leider trifft der Verwaltungsgerichtshof hierzu keine spezifische Aussage, sondern verweist pauschal auf staatliche Hilfen. Die Probleme bei Beantragung und Auszahlung dieser Hilfen sind aber sattsam bekannt.

Mirko Sansa will aber trotz seiner Enttäuschung nicht aufgeben: „Ich bin Gastronom, möchte für meine Gäste da sein und sie verwöhnen, gerade auch in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie.“

Er werde deshalb gemeinsam mit seinem Anwalt sorgfältig die aktuellen Entwicklungen beobachten und gegebenenfalls erneut vor Gericht ziehen.

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