Kurz nach Festnahme schon verurteilt: 37-Jähriger erhält Bewährung
Ein 37-Jähriger ist am Wochenende festgenommen und in einem beschleunigten Verfahren bereits am Montag verurteilt worden. Der Mann soll sich einiges zu Schulden kommen lassen.
Ein 37-jähriger Angeklagter ist am Montag aufgrund eines beschleunigten Verfahrens unter anderem wegen gewerbsmäßigen Diebstahls mit Waffen, unerlaubten Aufenthalts, Besitzes von Betäubungsmitteln und
Hausfriedensbruchs zu acht Monaten durch das Amtsgericht Offenburg verurteilt worden.
Einreise- und Aufenthaltsverbot
Die Vollstreckung dieser Strafe ist laut dem Offenburger Amtsgericht für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden. Unter anderem deshalb, weil der Angeklagte bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war. Der Angeklagte hielt sich laut Gerichts unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland auf, nachdem gegen ihn bereits am 23. März 2022 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik verhängt wurde.
Am 3. Juni habe der Angeklagte aus einer unverschlossenen Garage in Kehl einen E-Scooter, der im Jahr 2021 zu einem Preis von 750 Euro vom Eigentümer erworben wurde, geklaut.
Bei der Tat führte der Angeklagte ein Schweizer Taschenmesser bei sich sowie 0,8 Gramm Haschisch. Da der Angeklagte den E-Scooter laut Gericht verkaufen wollten und über kein Einkommen verfügte, konnte das Amtsgericht zudem feststellen, dass er gewerbsmäßig handelte.
Des Weiteren wurde er auch durch die Polizei auf der gezielten Suche nach stehlenswerten Gütern beobachtet.
§§ 417 ff. StPO – Beschleunigtes Verfahren
Das beschleunigte Verfahren soll dazu dienen, unmittelbar auf die Täter einzuwirken und eine schnelle Verurteilung bewirken. So wird am Amtsgericht Offenburg meist am Tag oder Folgetag der Tat verhandelt. Hierbei ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe möglich. So teilt es das Amtsgericht Offenburg mit.
Sofern die Täter am Wochenende handeln, besteht die Möglichkeit einen Haftbefehl zu erlassen, um so die Verhandlung an einem Wochentag zu ermöglichen. Das Amtsgericht Offenburg ist für beschleunigte Verfahren im gesamten Landgerichtsbezirk Offenburg zuständig. Es handelt sich hierbei um Verfahren mit einem einfachen Sachverhalt oder einer klaren Beweislage, die für eine schnelle Aburteilung geeignet sind.