Lahrer AfD-Mann Seitz: Verhandlung über Beamtenstatus im März
War die Aberkennung des Beamtenstatus rechtens? Das hatte das Land Baden-Württemberg gegen den Lahrer AfD-Bundestagsabgeordneten und Ex-Staatsanwalt Thomas Seitz vor Gericht erreicht – der hat aber Berufung eingelegt. Die neue Verhandlung ist jetzt im März.
Am 18. März wird in zweiter Instanz über den Beamtenstatus des Lahrer AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz verhandelt. Das Verfahren findet diesmal beim Dienstgerichtshof für Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) statt. Das erklärte das OLG am Montag der Mittelbadischen Presse.
Zum Hintergrund: Bereits im August 2018 hatte das Richterdienstgericht beim Landgericht Karlsruhe Seitz in erster Instanz den Beamtenstatus aberkannt, wobei das Landesjustizministerium geklagt hatte. Seitz, der früher als Staatsanwalt tätig war, war vorgeworfen worden, vor seiner Wahl in den Bundestag 2017 Begriffe wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ im Internet verbreitet zu haben. Damit hatte der AfD-Politiker nach Ansicht des Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt.
Dem hatte das Karlsruher Richterdienstgericht damals zugestimmt. Seitz seinerseits hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Deswegen findet am 18. März die Verhandlung in zweiter Instanz in Stuttgart statt. Sollte Seitz nun erneut scheitern, könnte er sich nach Angaben des OLG Stuttgart an eine weitere Instanz, die beim Bundesgerichtshof angesiedelt ist, wenden. Bei einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis würde Seitz seine Pensionsansprüche verlieren.