Lebensgefährtin vor den Augen der Kinder erstochen
Aus Eifersucht soll ein Mann in Kehl seine Lebensgefährtin erstochen haben. Nun muss er sich deswegen vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Die Tochter des Paars, die alles mit ansehen musste, hatte im Vorfeld des Prozesses gegen ihren Vater ausgesagt. Dieser hat alles gestanden.
Wegen des Vorwurfs des Totschlags muss sich ein 50-Jähriger seit Montag vor der 1. Strafkammer des Schwurgerichts des Landgerichts Offenburg verantworten. Der Mann soll laut Anklageschrift im Oktober 2016 seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Kehl mit einem Messer erstochen haben. Zuvor habe er sie geschlagen. Zwei der drei gemeinsamen minderjährigen Kinder seien bei der Tat anwesend gewesen. Der 50-Jährige gestand, seine Lebensgefährtin geschlagen und danach erstochen zu haben.
Streit aus Eifersucht
Der Angeklagte, der seit 14 Jahren in einer Beziehung mit dem Opfer lebte, soll seine Partnerin im Zuge eines Streits aus Eifersucht im Badezimmer der Wohnung erstochen haben, heißt es in der Anklageschrift. Bei dem Streit sei es um die Frage gegangen, ob die Partnerin dem Angeklagten treu sei oder nicht. Der Hintergrund der Tat sei gewesen, dass der Angeklagte die Wahrheit habe wissen wollen. Was Wahrheit in diesem Fall bedeutet, konnten Richter Heinz Walter und Staatsanwalt Heiko Baumert auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht herausfinden.
Der Angeklagte war eigenen Angaben zufolge nicht eifersüchtig, vielmehr hätten er und seine Partnerin »eine ganz normale Beziehung geführt«. Die Tat sei nach Angaben des Mannes, der aus Frankreich stammt und deswegen vor Gericht eine Dolmetscherin hatte, an einem ganz normalen Familiensonntag passiert.
Krise in Beziehung
Zeugenaussagen zufolge soll es in der Beziehung des Paares schon seit Längerem gekriselt haben. Die Getötete habe sich bereits mehrere Monate vor der Tat mit dem Gedanken getragen, den Angeklagten zu verlassen, sich jedoch immer wieder umentschieden. Dies bestätigte eine Zeugin. Sichtlich bewegt sagte die Frau in Richtung des Angeklagten: »So etwas hätte ich dir nie zugetraut! Du hast deinen Kindern alles genommen!«
An die Ausführung der Tat will sich der Angeklagte nicht mehr genau erinnern. Er sei direkt im Anschluss in Panik und Angst mit den Kindern nach Norddeutschland zu deren Großeltern gefahren. Das wurde durch die Anklageschrift bestätigt.
»Sie hat noch geatmet«
Zu dem Zeitpunkt habe seine Freundin laut rechtsmedizinischer Untersuchung noch gelebt. »Sie hat noch geatmet und geröchelt«, sagte der Angeklagte. Es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, einen Krankenwagen zu rufen, einzig die Kinder seien seine Priorität gewesen.
Durch eine vor Prozessbeginn aufgezeichneten Befragung der 13-jährigen Tochter des Paares, die die Tat nach eigenen Angaben habe miterleben müssen, wird der Angeklagte belastet. Demnach habe er zu der Tochter auf dem Weg nach Norddeutschland gesagt: »Mama hat bekommen, was sie verdient hat.«
In Tränen ausgebrochen
Der Angeklagte brach während der Verhandlung immer wieder in Tränen aus. Gleich zu Beginn musste der Prozess kurzzeitig unterbrochen werden, da der Mann zu aufgewühlt war, um dem Richter zu antworten. Er habe schon als Kind nervliche Probleme gehabt und auch sonst sei seine Kindheit nicht leicht gewesen, sagte der 50-Jährige aus.
Der Prozess wird heute, Dienstag, fortgeführt. Weitere Zeugen sollen befragt werden. Mit einem Urteil ist Anfang Mai zu rechnen.