Schwimmen und spielen bei Wasserkraftanlagen verboten

Betreten verboten: Von Wasserkraftanlagen geht eine tödliche Gefahr aus. ©E-Werk Mittelbaden
Wasserkraftanlagen sind weder Schwimmbäder noch Spielplätze: Darauf weist das E-Werk Mittelbaden hin, nachdem die Videokameras Unbefugte in den Anlage zeigten. Ganz wichtig: Eltern sollten ihre Kinder für die Gefahren sensibilisieren.
Immer wieder belegen Bilder der Videokameras, dass sich Personen auf den Wasserkraftanlagen des E-Werk Mittelbaden befinden. Nicht ohne Grund überwacht das E-Werk Mittelbaden kontinuierlich seine drei Wasserkraftanlagen in Gengenbach, Hausach und Offenburg, teilt das Unternehmen mit. Die Anlagen arbeiteten vollautomatisch und reagierten sensorgesteuert auf Veränderungen im Wasser, was von außen nicht zu erkennen ist, heißt es weiter. Das für den Betrachter sichtbare Gehäuse zwischen den beiden Betonmauern, in dem sich die Turbine und der Generator befinden, werde automatisch gesteuert und sei beweglich. Für Personen ist nicht zu erkennen, ob und wann sich das Gehäuse automatisch anheben oder senken wird.
Aus diesem Grund warnt das E-Werk Mittelbaden nachdrücklich vor dem Betreten und Besteigen der Anlage. Die Anlage selbst ist Eigentum des E-Werk Mittelbaden. Ein unbefugtes Betreten des Betriebsgeländes sei verboten und werde strafrechtlich verfolgt.
Daher gibt es direkt bei den Anlagen Schilder, die das Betreten und Besteigen der Anlage strengstens verbieten. Gleiches gilt fürs Schwimmen oder das Springen ins Wasser in unmittelbarer Nähe der Anlage. »Da die Anlage ohne Vorwarnung ihre Position verändert, kann das lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen verursachen«, heißt es weiter. Ebenfalls lebensgefährlich kann die Strudelbildung sein, die entsteht, wenn die Anlage ihre Leistung plötzlich erhöht.
Warnung ernst nehmen
Immer wieder stellt sich heraus, dass trotz der Hinweistafeln die Warnungen ignoriert werden, wie es die Aufnahmen der Videokameras belegen. Mit dem Schreiben möchte das E-Werk darauf aufmerksam machen, dass die Wasserkraftanlage eine innovative Maschine ist und kein Spielplatz oder Schwimmbad.
Für Verletzungen oder Sachschäden, die durch unbefugtes Handeln entstehen, oder durch unbefugte Personen verursachte Schäden an der Anlage übernimmt das E-Werk Mittelbaden keine Haftung. Es weist auf die Aufsichtspflicht hin: Eltern haften für ihre Kinder.