Tote Artistin aus Europa-Park

Mann soll Leiche versenkt haben und ist trotzdem wieder frei

red/js
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14. Oktober 2019

Die Polizei suchte nach dem Leichenfund im Mai mit einem Großaufgebot nach Spuren. ©Benedikt Spether

Ein 30-jähriger Kubaner soll die Leiche einer Kollegin aus dem Europa-Park in einen Sack verpackt und im Altrhein bei Rust versenkt haben. Das Landgericht Freiburg hat jetzt begründet wieso der Mann nach fünf Monaten in Haft trotzdem wieder auf freiem Fuß ist. 

Das Landgericht Freiburg hat aus Mangel an Beweisen den Mann freigelassen, dem die Staatsanwaltschaft Freiburg nach wie vor vorwirft, seine Partnerin im Mai dieses Jahres getötet und sie dann im Altrhein bei Rust versenkt zu haben. Das war bereits bekannt, seitdem sich der Verteidiger des 30-jährigen Kubaners am Freitag mit Kritik am Vorgehen der Behörden an die Öffentlichkeit gewandt hatte.

Die Staatsanwaltschaft war laut Landgericht davon ausgegangen, dass er seine Partnerin und Kollegin „vermutlich nach einer zuvor verbal geführten Streitigkeit über die künftige künstlerische Zusammenarbeit und der künftigen persönlichen Beziehung getötet hat“. Beide waren für den Europa-Park tätig.

Er soll sie getötet haben, indem er mit bloßen Händen oder mit einem weichen Gegenstand ihre Atemwege bedeckt und damit die Sauerstoffzufuhr so lange verhindert habe, bis der Tod eingetreten sei. Anschließend habe er ihre Leiche in einer Plastikfolie verpackt, mit Hantelgewichten beschwert und im Altrhein versenkt.

Dagegen entschieden

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Das Landgericht hat sich dagegen entschieden, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Es habe einen hinreichenden Tatverdacht nicht bejahen können. Auch nach den durchgeführten intensiven rechtsmedizinischen und toxikologischen Untersuchungen konnte keine Ursache für den Tod der Frau gefunden werden, heißt es weiter. So habe es keine Spuren von äußerer Gewalteinwirkung gegeben. Das Gericht begründet seine Entscheidung auch damit, dass „sorgfältigen polizeilichen Ermittlungen“ kein tragfähiges Motiv des Mannes fürdie Tat erbracht hätten.  

Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Freiburg jetzt nach eigenen Angaben Beschwerde eingelegt. Sie ist auch nach Prüfung „des sorgfältig begründeten Beschlusses“ der Auffassung, dass die Verdachtslage die Durchführung einer Hauptverhandlung erfordert, wie sie mitteilt. 

In Sack verpackt

Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft betonen, dass sie davon überzeugt sind, dass der Kubaner seine Kollegin in einen Plastiksack verpackt, zum Rhein transportiert und dort ihren beschwerten Leichnam im Wasser versenkt hat. Eine Entschädigung soll der 30-Jährige für die rund fünf Monate in Haft deshalb nicht bekommen. Das Gericht argumentiert, der Beschuldigte habe die Freiheitsentziehung selbst verursacht, indem er die Leiche beseitigt hat. Das habe ihn zum Zeitpunkt der Inhaftierung zum dringend Tatverdächtigen gemacht.

Bestraft wird der 30-Jährige aber möglicherweise trotzdem. Er muss sich vor dem Amtsgericht Ettenheim wegen Computerbetrugs in drei Fällen verantworten. Laut Landgericht soll er in drei Fällen unberechtigte Abhebungen vom Konto des Opfers getätigt haben. 

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