Mehr Flüchtlinge ab September in der Ortenau: Kreis sucht Immobilien

©Patrick Pleul
Vor dem Hintergrund des weiter andauernden Kriegs in der Ukraine, der nach wie vor Menschen zur Flucht treibt, aber auch weil sich aus anderen Teilen der Welt Männer, Frauen und Kinder auf den Weg machen, um Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern zu entgehen, suchen sowohl das Migrations- als auch das Jugendamt geeignete Immobilien. Das teilt der Ortenaukreis in einer Pressemitteilung mit.
„Auch im vierten Quartal 2023 ebbt der Zustrom an Geflüchteten, die vom Ortenaukreis in den Vorläufigen Unterbringungen aufgenommen, untergebracht und betreut werden müssen, nicht ab“, erklärt Manuela Kirschneit, Leiterin des Migrationsamts des Ortenaukreises in der Pressemitteilung.
Der Wohnraum für die Unterbringung und Erstversorgung der Geflüchteten sei allerdings knapp.
Ende August waren von den aktuell rund 2.200 belegbaren Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften des Ortenaukreises mehr als 1.900 belegt. Im Laufe des Monats September werden mindestens 250 weitere Plätze mit neu angekommenen Geflüchteten belegt werden.
Provisorisches Zeltnotlager nur eine Notlösung
Für die vorläufigen Gemeinschaftsunterkünfte sucht das Migrationsamt kurz- und mittelfristig verfügbare größere Immobilien, wie ehemalige Hotels oder Gasthöfe, Bürogebäude oder größere Wohngebäude, in denen Familien und Einzelpersonen eine Bleibe finden können bis sie in die Anschlussunterbringung oder eigenen Wohnraum umziehen können. Angebote nimmt das Migrationsamt per E-Mail an migrationsamt@ortenaukreis.de oder unter 0781 805 1660 entgegen.
Auch Jugendamtsleiterin Melanie Maulbetsch-Heidt sucht dringend nach Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährigen Ausländer (UMA). Das Jugendamt musste zuletzt ein provisorisches Zeltnotlager bei einer Lahrer Inobhutnahmestelle errichten, um die ankommenden jungen Menschen vorerst versorgen zu können.
Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen kommen große Wohnungen oder Häuser, die mindestens fünf Zimmer haben in Betracht. Diese sollten zudem über eine Küche sowie Sanitärräume mit Dusche und WC verfügen. In den Einrichtungen werden UMA umfassend pädagogisch betreut. Die Mietkosten im ortsüblichen Rahmen werden durch die Jugendhilfe übernommen, heißt es. Für Immobilienangebote stehe Benjamin Frei, Jugendhilfeplaner des Jugendamtes, unter E-Mail an benjamin.frei@ortenaukreis.de oder unter 0781 805 6272 zur Verfügung.
Landeserstaufnahmestelle, vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung
Für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt es in Baden-Württemberg laut Ortenaukreis ein dreistufiges Unterbringungssystem, das im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt ist:
1. Unterbringung von Asylsuchenden in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), die vom Land Baden-Württemberg betrieben wird. Hier werden die Asylsuchenden registriert, gesundheitlich untersucht und sie stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Geflüchtete aus der Ukraine müssen nicht in eine Erstaufnahmeeinrichtung, sie können auch direkt privat unterkommen oder sich an die untere Aufnahmebehörde für die Aufnahme in der vorläufigen Unterbringung wenden.
2. Danach folgt die Verlegung in die vorläufige Unterbringung (VU), die in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise liegt. Hier bleiben die Antragsteller während ihres laufenden Asylverfahrens. Durch Erstorientierungskurse, Sprachkurse, Kindergarten, Schule, ärztliche Versorgung machen sie erste Integrationsschritte. Die VU endet nach Anerkennung oder rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages, aber nach maximal 24 Monaten. Für die Geflüchteten aus der Ukraine beträgt der Aufenthalt in der VU max. sechs Monate.
3. Als dritte Stufe folgt die Anschlussunterbringung (AU) in den Städten und Gemeinden. Die Geflüchteten werden durch Integrationsmanager betreut. Der Ortenaukreis berechnet halbjährlich die Verteilungsquote, damit sich die Ortenauer Kommunen frühzeitig darauf einstellen können.
Inobhutnahme und dauerhafte Unterbringung von UMA
Das Jugendamt des Ortenaukreises ist für die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise zuständig. Das bedeutet, der Ortenaukreis hat die gesetzliche Verpflichtung nach dem achten Sozialgesetzbuch, alle UMA im Zuständigkeitsbereich zunächst in Obhut zu nehmen. Durch die Grenzlage ist der Ortenaukreis besonders stark von Zugängen betroffen, heißt es in der Pressemitteilung des Ortenaukreis.
Zusätzlich zur vorläufigen Inobhutnahme besteht eine Aufnahmeverpflichtung jedes Stadt- und Landkreises nach der Quotierung des sogenannten „Königsteiner Schlüssels“. Die danach zugewiesenen UMAs sind auf Dauer unterzubringen. Die Quote im Ortenaukreis ist seit Dezember letzten Jahres konstant steigend.