Polizeikontrolle deckt Krokodilschädel-Schmuggel bei Neuried auf

©Zollfahndungsamt Stuttgart
Im Jahr 2018 haben ein 47-jähriger Marokkaner und ein 38-jähriger Deutsche versucht ein außergewöhnliches Fossil über den Grenzübergang bei Neuried nach Deutschland zu schmuggeln. Eine Polizeikontrolle verhinderte die Straftat. Nach fünf Jahren steht fest – das Fossil wird nicht in Europa bleiben.
Bundespolizisten haben bei einer Kontrolle 2018 im Kofferraum eines Fahrzeugs den versteinerten Schädel eines Krokodils entdeckt. Aufgrund von zweifelhafter Angaben zur Herkunft dieses außergewöhnlichen Transportgutes und mit dem Verdacht das Fossil sei geschütztes Kulturgut, wurde der Fund beschlagnahmt.
Gegen beide Männer ist anschließend laut dem Zollfahndungsamt Stuttgart ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kulturgutschutzgesetz und möglicher Steuerhinterziehung eingeleitet worden.
Die weiteren Ermittlungen erfolgten durch das Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Offenburg. Dass es sich bei dem Fossil tatsächlich um ein geschütztes Kulturgut handelte, wurde von einem Gutachter bestätigt.
Schädel aus Marokko
Der 20 Kilogramm schwere und 1,20 Meter lange Schädel aus Phosphat-Abbaugebieten soll aus Marokko stammen. In diesen Gebieten werden immer wieder Fossilienfunde gemacht, die nur von lizensierten Händlern exportiert werden dürfen. Bei der Polizeikontrolle und auch später konnte der Besitz von Papieren, die eine legale Ausfuhr aus diesem Land dokumentieren, nicht festgestellt werden.
Handgeschriebene Rechnung
Bei ihrer Einreise nach Deutschland führten die beiden Männer lediglich eine handgeschriebene Rechnung über 5000 Euro für einen "Tete Crocodil" mit sich. Wegen des guten Zustandes und des hohen wissenschaftlichen Wertes dürfte der tatsächliche Wert des Schädels jedoch viel höher liegen und die Rechnung gefälscht sein.
Der genaue Weg des Fossils bis zu seiner Beschlagnahme ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Auch nicht, wie die beiden Männer tatsächlich in den Besitz des Schädels gekommen waren.
Zurück nach Marokko
Nach Einstellung der Ermittlungen sollte das Fossil an ein Museum übergeben werden. Hierzu kam es allerdings nicht, da während des langwierigen Verfahrens das Königreich Marokko die Herausgabe des außergewöhnlichen Fundes beantragt hatte. Am Montag wurde nun das Fossil vom Auswärtigen Amt in Berlin an die Marokkanische Botschaft übergeben, von wo aus es sicher bald seine Heimreise auf den afrikanischen Kontinent antreten wird.
Kulturschutzgesetz
Um illegale Einfuhren zu verhindern, trat 2016 das Kulturgutschutzgesetz in Kraft. Das Kulturgutschutzgesetz verbietet die Einfuhr geschützter Kulturgüter, die aus ihren Herkunftsländern entgegen der dortigen Verbote außer Landes gebracht werden.