Nagerkot im Essen? Strafbefehl gegen Bäckereimitarbeiter
Weil sich Nagerkot, Nagerurin und Spinnweben in den Produktionsräumen einer Ortenauer Bäckerei befunden haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Offenburg Strafbefehl gegen zwei Mitarbeiter der Bäckerei erlassen.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen zwei Mitarbeiter einer Bäckerei in der Ortenau Strafbefehl wegen der Herstellung von Backwaren unter unhygienischen Umständen erlassen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag mit.
Demnach ergaben sich bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung in den Betriebsräumen des Backwarenherstellers hinsichtlich der hygienischen Zustände "erhebliche Beanstandungen". Der 49-jährige Angeklagte ist verantwortlich für das Qualitätsmanagement, der 51-Jährige ist Betriebsleiter des Backwarenherstellers. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz vorgeworfen.
Für den Verzehr ungeeignet
Während einer Lebensmittelüberwachung stellten die Kontrolleure nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft eine Kontaminierung der Produktionsräume mit Nagerkot, Nagerurin und Spinnweben fest. In den Räumen seien unter anderem Weckmehl und Brösel als Zutat für eine Vielzahl von Backwaren hergestellt worden. Diese seien, wie die Untersuchung des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ergab, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet gewesen sein.
Die Ermittlungen haben darüberhinaus ergeben, dass die betroffenen Produktionsräume bewusst vor den Behörden verschleiert worden waren, um einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung zu entgehen. Gegen die Verurteilung zu Geldstrafen von je 50 Tagessätzen haben beide Bäckerei-Mitarbeiter Einspruch eingelegt.