Tödlicher Streit in Legelshurst

Warum das Gericht auf Totschlag und nicht auf Mord entschied

Thomas Reizel
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12. August 2016
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©Mittelbadische Presse

Mit einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ist gestern in Offenburg der Prozess um Totschlag im Legelshurster Wald zu Ende gegangen. Für die Eltern des Opfers ist das Urteil viel zu milde ausgefallen. Entsprechend lautstark äußerten sie sich im Gerichtssaal.

Heinz Walter, Vorsitzender Richter der 8. Großen Jugendkammer des Offenburger Landgerichts, hatte gestern in der Urteilsbegründung viele Emotionen ausgelöst. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 9. Februar (Fasentdienstag) seine Ex-Freundin im Legelshurster Wald mit 43 Stichen getötet hat. Walter sprach das Urteil, sechs Jahre und neun Monate. Der Strafrahmen hätte sechs Monate bis zehn Jahre Haft ermöglicht. Der Leitende Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer hatte acht Jahre, neun Monate beantragt, der Verteidiger Peter Ockenfels aus Freiburg eine Strafe, die »deutlich darunter liegt«.

Schmerz, Wut, Trauer

»In dem Prozess sind Schmerz, Leid, Trauer und Wut sichtbar und greifbar geworden«, sagte Walter. Er attestierte vor allem den Eltern des Opfers, ihrer Tochter eine Stimme in angemessener und würdiger Weise gegeben zu haben. Gleichzeitig erläuterte Walter aber, dass auch ein  Angeklagter Rechte hat, die selbst die schlimmste Tat nicht verwirken könne. Und diese Rechte habe Verteidiger Peter Ockenfels wahrgenommen.

Walter erklärte, dass der Angeklagte, als er ein Küchenmesser aus der Wohnung der Eltern des Opfers mitgenommen habe und bei der Fahrt in den Wald in einem affektiven Ausnahmezustand gewesen sein könnte. Ein Gefühlschaos aus Enttäuschung, Wut und Verzweiflung habe in ihm geherrscht, weil ihn seine Freundin verlassen und noch am Tattag zu einem anderen Mann wollte. Als Walter die Stiche und die Folgen schilderte, hielt es den Vater nicht mehr auf seinem Stuhl. »Sechs Jahre für Mord, das ist doch verrückt! Das was Sie bieten, ist eine Frechheit«, rief er Walter zu. Seine Frau zeigte sich ebenfalls tief verletzt, rief dem Angeklagten mit brüchiger Stimme zu: »Komm’ mir ja nie wieder unter die Augen!«

Richter Walter gelassen

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Heinz Walter blieb gelassen, gestand den Eheleuten ihre Meinung zu, um dann in seiner Urteilsbegründung fortzufahren. »Dieser affektive Ausnahmezustand habe aber nicht zu einer tiefgreifenden Persönlichkeitstörung geführt«, führte er aus.

Doch warum ist kein Urteil wegen Mordes ergangen, etwa wegen Heimtücke? Das erklärte Walter so: Zwar sei die Frau von hinten erstochen worden und sie war wehrlos. Das Gericht gehe aber nicht davon aus, dass er es ausgenutzt hat, sie von hinten zu erstechen: »Es ist nicht vorstellbar, dass er anders gehandelt hätte, wenn sie ihm ihre Vorderseite zugewandt hätte.«

Erziehung als Ziel

Heinz Walter hatte zuvor dargelegt, dass das Jugendstrafrecht im Gegensatz zum Erwachsenen nicht die Bestrafung in den Vordergrund stellt, sondern den Erziehungsgedanken, um weitere Straftaten zu verhindern. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, alle Prozessbeteiligten können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Sollte es das werden, würde dies für den Verurteilten bedeuten, dass die Zeit der Untersuchungshaft seit 10. Februar von den sechs Jahren, neun Monaten abgezogen würde und er nach Verbüßung von 7/12 der Reststrafe zur Bewährung auf freien Fuß kommen könnte. Wahrscheinlich ist, dass er in der Jugendhaft eine Ausbildung erfolgreich abschließt.

Am Ende der Verhandlung kam es fast zu Tumulten im Saal, bei denen die Justizwachtmeister gefragt waren. Den meisten Prozessbeobachtern ist das Urteil viel zu milde ausgefallen, weshalb sie ihren Unmut lautstark kundtaten.

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