Ortenau-Klinikum: Diese Regeln gelten für Besucher ab Donnerstag
Aufgrund der aktuellen Coronalage und zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter verstärkt das Ortenau Klinikum ab Donnerstag die Schutzmaßnahmen in allen seinen Häusern.
Besucher des Ortenau-Klinikums müssen künftig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können (2G+).
Ambulante Patienten müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein (3G). Für beide Regelungen gilt: Ein Antigen-Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Das teilt das Klinikum mit.
„Wir sind überzeugt, dass für die Genesung unserer Patienten Besuche als soziale Kontakte zu Angehörigen sehr wichtig sind“, wird Ortenau-Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller in der Pressemitteilung zitiert. Das Ortenau-Klinikum werde deshalb ein absolutes Besuchsverbot so lange wie irgend möglich vermeiden.
Corona-Regeln für Väter bei der Geburt
Bis auf Weiteres können Patienten, die stationär behandelt werden müssen, täglich einen Besucher empfangen.
Werdende Väter, die bei der Geburt ihres Kindes im Kreissaal anwesend sein möchten, müssen laut Klinikum ebenfalls die 2G-Plus-Regel erfüllen (Anmerkung der Redaktion: Diese Regel wurde am 2. Dezember wieder in 3G geändert. Mehr dazu hier). Für den Besuch sterbender Patienten und den Zugang zur Wöchnerinnenstation sowie für den Besuch Minderjähriger in der Kinderklinik gelten Ausnahmeregelungen. Der Besuch von Seelsorgern ist weiterhin möglich, heißt es.
Voraussetzungen für Besuche an allen Standorten des Ortenau-Klinikums:
- Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der abschließenden Impfung, mit einem Impfpass oder einer Impfbestätigung.
- Oder: Nachweis einer zurückliegenden SARS-COV-2 Infektion durch einen positiven PCR-Test. Gültiger Zeitraum: 28 Tage bis maximal sechs Monate.
- Und: Bescheinigung eines negativen Schnelltest- oder PCR-Ergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden (Ag-Test) oder 48 Stunden (PCR-Test) ist.
- Jeder Besucher muss sich an der Einlasskontrolle ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
- Von jedem Besucher werden bei jedem Besuch die Kontaktdaten erfasst.
- Besucher müssen im gesamten Ortenau Klinikum eine FFP2-Maske tragen, die bei Bedarf ausgehändigt wird. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind als Besucher nicht zugelassen.
- Besucher müssen eine Händedesinfektion durchführen und die Abstandsregeln einhalten.
Wann Patientenbesuche im Ortenau-Klinikum möglich sind
Patientenbesuche im Ortenau-Klinikum sind in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich, letzter Einlass ist 17.30 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Besuche von Covid-19-Patienten sowie mit Verdacht auf Covid-19 sind nur in Ausnahmefällen möglich. Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.