Sozialversicherung nicht gezahlt: Ortenauer Ehepaar verurteilt
Zu Freiheitsstrafen von zwölf und acht Monaten hat das Amtsgericht Lahr kurz vor Weihnachten ein Ehepaar verurteilt, das im Ortenaukreis gemeinsam ein Unternehmen betreibt. Die beiden hatten ihre Angestellten für zusätzliche Arbeiten in bar und damit an den Büchern vorbei bezahlt.
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten nach Zeugenaussagen von zwei ehemaligen Angestellten eines Ortenauer Unternehmens umfangreiche Ermittlungen in dem Betrieb aufgenommen. Das teilt das Hauptzollamt Lörrach in einer Pressemitteilung mit.
Lohn in bar ausgezahlt
Das Ehepaar beschäftigte von Januar 2010 bis Januar 2014 mindestens 26 Arbeitnehmer in Vollzeit und auf Minijobbasis, die ordnungsgemäß angemeldet waren, heißt es. Daneben erbrachten diese Arbeitnehmer in großem Umfang weitere Arbeitsleistungen, die nicht ausgewiesen und dementsprechend auch keine Sozialabgaben geleistet wurden. Den Lohn für die zusätzlichen Arbeiten erhielten die Beschäftigten in bar und an den Büchern vorbei, heißt es.
Arbeitsentgelt vorenthalten
Die Sozialversicherungsträger wurden so um rund 268.000 Euro betrogen. Die Staatsanwaltschaft Offenburg und das Amtsgericht sahen die Vorwürfe als erwiesen an, weshalb eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 49 Fällen erfolgte.
Die jeweiligen Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage haben die Unternehmer die Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Zudem waren schon Vermögenswerte in Höhe von rund 200.000 Euro gesichert worden. Geprüft wird auch, ob die beiden Verurteilten zusätzlich zur Schadenswiedergutmachung noch eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation leisten müssen.