Ortenaukreis senkt die Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte
Weil immer mehr Unterkünfte für Geflüchtete in der Ortenau abgebaut werden, ist die Unterbringung für den Kreis auch nicht mehr so teuer. Darum senkt der Landkreis nach eigenen Angaben jetzt die Gebühren für Menschen, die über ein Einkommen verfügen und ihre Unterkunft anteilig bezahlen.
Der Ortenaukreis wird zum 1. November die Gebühren für Geflüchtete und Spätaussiedler, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, senken. Das gab das Landratsamt gestern in einer Pressemitteilung bekannt. Wohnheimgebühren werden demnach für Bewohner fällig, die zusätzlich zu den Leistungen für Asylbewerber über ein Einkommen verfügen oder nicht mehr in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen. Diese kommen entsprechend der Höhe ihres Einkommens anteilig für ihre Unterbringung auf.
Kosten reduziert
„Durch den massiven Abbau von Unterkünften in den vergangenen Monaten konnten wir die Gesamtkosten für die vorläufige Unterbringung im Landkreis deutlich reduzieren. Das ermöglicht uns, die Gebühren für Bewohner neu zu kalkulieren und zu senken“, sagte Landrat Frank Scherer. „Es ist im Sinne einer gelingenden Integration, wenn die Menschen, die aufgrund von Flucht und Verfolgung in unser Land gekommen sind und hier durch Arbeit ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, auch etwas davon haben“, so der Landrat weiter.
Wegen der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Kosten unter anderem für Miete, Pachten, Nebenkosten, Möblierung und Unterhalt der Gemeinschaftsunterkünfte war 2017 und 2019 laut Pressemitteilung nach und nach eine Gebührenerhöhung erforderlich.
Gebühren senken
Zuletzt entsprachen die Wohnheimgebühren laut Landratsamt dem Satz von SGB II. Das ist der Betrag, der Hartz IV-Empfängern für deren Wohnkosten zugestanden wird und den sogenannte Aufstocker, die ebenfalls arbeiten, anteilig bezahlen müssen. Fortan sollen die Gebühren unter dem SGB II-Satz liegen. Dies war laut Pressemitteilung auch das Anliegen von Vertretern des Kreistags, insbesondere der Grünen-Fraktion, und einiger Flüchtlingshelferkreise, die ein Wohnheim als nicht vergleichbar mit einer eigenen Wohnung erachteten.
Nach der neuen Gebührenordnung muss eine alleinstehende Person 311 Euro statt bisher 386 Euro für die monatliche Unterbringung in einer vorläufigen Unterkunft entrichten. Im Vergleich dazu muss eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Personen statt 468 Euro nun noch 376 Euro für ihre Unterbringung bezahlen, während der Betrag für eine vierköpfige Familie von 650 Euro auf 523 Euro gesenkt wurde. Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Vermögen beziehungsweise Einkommen der Bewohner berechnet. Wer nur wenig verdient, muss nicht den vollen Satz bezahlen.
Das Abbaukonzept
Der Ortenaukreis verfügt nach Angaben des Landratamts im November 2019 mit 853 Plätzen über weniger Kapazitäten als zu Beginn der großen Zuwanderungswelle im September 2014 mit 1090 Plätzen. Im Mai 2016 war demnach der Höchststand mit 5771 Plätzen erreicht. Im Laufe der Jahre 2018 und 2019 hat der Landkreis 1716 Plätze in der vorläufigen Unterbringung abgebaut, davon 1083 Plätze in teuren Containeranlagen, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.
Wegen der zurückgehenden Flüchtlingszahlen gab die Landesregierung eine Mindestauslastung der Gemeinschaftsunterkünfte von 75 Prozent in 2019 und 80 Prozent in 2020 vor. Um finanzielle Einbußen bei der Kostenerstattung zu vermeiden, habe der Landkreis daraufhin massiv die Unterkünfte abbauen müssen.
Die Neukalkulation der Gebühren basiert auf dem Stand der Unterkünfte zum 1. November 2019. Dies seien dann noch zwölf Unterkünfte in sechs Kommunen mit 853 Plätzen. Es handelt sich durchweg um feste Bauten. Die Hälfte der Gebäude befindet sich im Eigentum des Landkreises.