Paddler-Ärger auf der Elz
Ärger auf der Elz: Die Gemeinde Rust hat eine Verfügung erlassen, wonach Kanus den Europa-Park nicht mehr komplett durchqueren dürfen. Grund ist eine Brücke, die der Park zu niedrig gebaut hat – entgegen der offiziellen Genehmigung.
Der Emmendinger Kreisrat Axel Mayer und einige andere Kanufahrer sind sauer. »Dem Europa-Park waren die Paddler schon immer ein Dorn im Auge«, klagt der Grünen-Politiker, der nach eigenen Angaben regelmäßig auf der Elz unterwegs ist. Bisher konnten Kanuten und Paddelboote den Freizeitpark auf dem Rhein-Nebenfluss kostenlos durchqueren. So sieht es der »Gemeingebrauch« vor, der das Befahren von Gewässern regelt.
Doch seit vergangenem Sommer ist das Paddeln teilweise untersagt – zu gefährlich, entschied die Gemeinde Rust. Verboten ist das Befahren von zwei Abschnitten der Elz. In den entsprechenden Bereichen befinden sich ein Wasserkraftwerk und drei Brücken, die den Fluss überqueren – auf einer Höhe von teilweise weniger als einem halben Meter. In den Augen der Kommune geht die Sicherheit vor: Weil es bereits zu Unfällen gekommen sei, müsse der Betrieb eingeschränkt werden.
Brisant wird die Sache dadurch, dass der Europa-Park sich beim Bau einer Brücke nicht an die Vorgaben der Behörden gehalten hat. Konkret geht es um ein Bauwerk im Bereich der Attraktion »Arthur – Im Königreich der Minimoys«. »Die Brücke wurde entgegen der Genehmigung mit einem zu geringen Freibord errichtet«, bestätigt Kai Hockenjos, Sprecher der Aufsichtsbehörde Landratsamt, gegenüber der Mittelbadischen Presse.
Widerspruch abgelehnt
Für den Emmendinger Kreisrat Mayer ist die Sache daher klar. »Die in den letzten Jahren und Jahrzehnten errichteten Brücken mit viel zu geringer Mindesthöhe waren eine geschickte Durchsetzungsstrategie, um (…) das Verbot zu erreichen«, schreibt er in einer Pressemitteilung. Mayer hat bereits im Juli 2015 Einspruch gegen die Allgemeinverfügung eingereicht. In einem aktuellen Schreiben, das der Mittelbadischen Presse vorliegt, lehnte die Behörde den Widerspruch jedoch ab.
»Der Widerspruch ist zwar zulässig, aber unbegründet«, heißt es in dem Dokument. Im Sommer 2014 sei es aufgrund der Strömung und der geringen Brückenhöhe bereits zu einem Unfall auf der Elz gekommen. Dabei habe sich eine Kanutin Schrammen und Hämatome zugezogen. »Es herrschte also eine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum«, schlussfolgert die Behörde. In der Abwägung sei das Paddelverbot daher das mildeste Mittel gewesen.
»Die Anordnung eines Rückbaus der Brücke wurde überprüft, jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verworfen«, erklärt Hockenjos. Stattdessen habe »die verantwortliche Einzelperson« eine Geldbuße bezahlen müssen. Gegen wen sie sich richtet und wie hoch sie war, darüber könne man aus Datenschutzgründen nichts sagen. Nur so viel: Die Geldbuße habe im vierstelligen Bereich gelegen. Der Europa-Park als solcher habe nicht belangt werden können, da es sich dabei um keine juristische Person handle.
Im Park selbst widerspricht man dem Vorwurf, Kanuten vergraulen zu wollen. »Wir verstehen die Aufregung nicht«, sagt Pressesprecher Jakob Wahl. Die genannten Abschnitte stellten nun mal eine gewisse Gefahr dar. Kanuten müssten dort absteigen und ihr Boot einige Meter weiter wieder ins Wasser setzen.
Die zu niedrige Brücke erklärt Wahl so: »Sie musste ebenerdig verlaufen, damit Rollstuhlfahrer Zugang erhalten. Dadurch wurde sie zu niedrig gebaut.« Einen Neubau, der der Genehmigung entspräche, hält Wahl für unverhältnismäßig. »Wir haben unsere Strafe bezahlt.«
Kompromiss angestrebt
Axel Mayer will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er werde nicht darauf drängen, die Brücke abzureißen. Mit dem Kanu-Verbot will er sich aber nicht abfinden. »Da muss es einen Kompromiss geben. Mit einer Anlegestelle, an der die Leute sicher aussteigen und danach wieder einsteigen können, wären sicher alle Beteiligten zufrieden.«
Zu gerne würde Mayer zudem wissen, wie hoch das bezahlte Bußgeld war. Waren es nur Peanuts? Oder tat die Summe weh? »Wenn alles nichts hilft, werde ich über einen Abgeordneten eine parlamentarische Anfrage stellen« sagt Mayer. In der »Causa Elz« ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.