Pegel der Ortenauer Gewässer auf kritischen Wert gesunken
Die Pegelstände der Ortenauer Gewässer sind auf einen kritischen Wert gesunken. Das Landratsamt Ortenaukreis warnt daher vor der Entnahme von Wasser für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen oder Hausgärten. Bei Nicht-Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften drohen Strafen bis zu 100.000 Euro.
Wegen der momentanen trockenen Witterung in der Ortenau sind die Pegelstände der Gewässer im Kreis auf kritische Werte gesunken. Das teilte das Landratsamt Ortenaukreis am Freitag mit. Aus diesem Grund dürfe an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen.
Kein Regen erwartet
"Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokale Regenschauer können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten", lässt sich Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt, in der Pressemitteilung zitieren.
Die geringe Wasserführung und die Wärme belasteten sowohl die Tiere, als auch die Pflanzen. Deswegen sei es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht austrockneten. Die Selbstreinigungskraft des Gewässers würde gemindert, wenn die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, so das Landratsamt weiter. Die Folge wären vermehrter Algenwuchs sowie Schäden und Ausfälle für die Fischerei. Ab sofort werde das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße könnten Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
Alternative: Tiefbrunnen
Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern kann laut Landratsamt die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Das sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Wasserbehörde des Landratsamts abgestimmt werden. Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale abrufbar.