Ortenau: Kaum Überwachungskameras vor Polizeidienststellen
In der Ortenau sind noch immer fast alle Überwachungskameras vor Polizeidienststellen abgeschaltet. Jetzt hat das Innenministerium laut der Gewerkschaft der Polizei die Überprüfung aller Kameras im Land angeordnet. Dagegen läuft die Gewerkschaft jetzt Sturm.
Andreas Heck, der Vorsitzende der Bezirksgruppe Offenburg der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnt im Gespräch mit der Mittelbadischen Presse mit drastischen Worten vor den Konsequenzen der abgeschalteten Überwachungskameras. »Die Kollegen arbeiten mehr oder weniger blind. Der Wachhabende weiß nicht, wer vor der Tür steht.« Tatsache ist, dass in der Ortenau nach wie vor die Außenüberwachungskameras an allen Polizeidienststellen bis auf Lahr abgeschaltet sind. Das bestätigte Patrick Bergmann, einer der Sprecher des Polizeipräsidiums Offenburg.
Fassade und Eingänge
Laut Renato Gigliotti, Sprecher des Landesinnenministeriums, müssen die Kameras der Überwachung der Reviere dienen. »Sie müssen die Fassade und die Eingänge überwachen können. Was die Kameras dagegen nicht dürfen, ist eine Überwachung des öffentlichen Raums.« Auf diese Rechtslage habe Landespolizeipräsident Gerhard Klotter die Reviere hingewiesen. Die GdP hatte es in ihrer Pressemitteilung deutlich drastischer formuliert. Dort war davon die Rede, dass Klotter verfügt habe, »die Überwachungskameras der Polizeidienstellen auf den Prüfstand zu stellen«. Zu einer reihenweise Abschaltung habe die Anweisung nicht geführt, versicherte Gigliotti.
Misstrauen erweckt
Damit zieht eine Geschichte immer weitere Kreise, die in Achern begonnen hat. 2012 war in der Stadt das Polizeirevier neu gebaut worden. Zwei Kameras hatten danach das Misstrauen von Patrick Emmler aus Bühl geweckt. Er schrieb mehrfach an das Polizeipräsidium Offenburg, weil er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kameras hegte. Seiner Ansicht nach erfassten sie nicht nur den Bereich vor dem Polizeirevier, sondern auch eine benachbarte Straße.
Nicht genügend Anhaltspunkte
Zwischen Emmler und dem Polizeipräsidium, namentlich Polizeivizepräsident Reinhard Renter, etwickelte sich ein reger Schriftverkehr. Schließlich verfügte der Landesdatenschutzbeauftragte die Abschaltung der Kameras in Achern. Daraufhin überprüfte das Polizeipräsidium den Einsatz der anderen Kameras. Die Nachforschungen hätten ergeben, dass bestimmte Formulare nicht ausgefüllt worden seien, hatte damals Bergmann gesagt. Außerdem hätten nicht genügend Anhaltspunkte für eine Gefährdung der jeweiligen Reviere vorgelegen.
In ihrer Pressemitteilung wirft die GdP dem Land vor, es habe versäumt rechtliche Lücken zu schließen und so den Einsatz der Kameras zu ermöglichen. Bergman sagt dazu: »Wir würden uns freuen, wenn wir schnell zu einer rechtssicheren Lösung kommen.« Es sei jedenfalls eine »Gradwanderung die Sicherheit der Polizisten auf der einen Seite und den Anspruch der Bürger auf Datenschutz auf der anderen Seite sicherzustellen.«
Schutz gewährleistet
Auch über die Konsequenzen sind sich GdP und das Innenministerium uneins. In Stuttgart sieht man den Schutz der Beamten nach wie vor gewährleistet. Gigliotti verweist dabei auf die in Dienststellen installierten Schleusen und das dort verwendete Sicherheitsglas.
Ganz anders urteilt die GdP über die Abschaltung der Kameras. Die Dienststellen sei nach und am Wochenende wegen der Personalknappheit häufig nur mit einem Beamten besetzt. Dabei lagerten dort Dienstwaffen, Munition und teilweise Sprengstoffe. Außerdem habe die islamistische Terrororganisation IS zu angriffen auf Polizeidienststellen aufgerufen.