Positive Bilanz der beruflichen Integration von Flüchtlingen
Das Zentrum zur beruflichen Integration von Flüchtlingen (ZIF), eine Kooperation der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis und der Agentur für Arbeit Offenburg, zieht nach drei Jahren eine positive Bilanz. Ab 2019 trennen sich räumlich beide Institutionen wieder.
Das ZIF zieht eine positive Zwischenbilanz nach drei Jahren erfolgreicher Betreuungsarbeit. Seit Beginn der Kooperation zwischen der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) und der Agentur für Arbeit (AA) im März 2016 habe es 461 Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt vermittelt, obwohl sie aufgrund der Flüchtlingswelle 2015 vor großen Herausforderungen standen. »Wir waren bei der Gründung des ZIF überzeugt, je intensiver wir arbeiten, desto besser gelingt uns die Integration«, sagt Georg Benz, Dezernent für Bildung, Jugend, Soziales und Arbeitsförderung am Landratsamt Ortenaukreis.
91 Flüchtlinge integriert
Laut KOA, die Langzeitarbeitslose betreut, und AA hat das ZIF in diesem Jahr bisher 91 Flüchtlinge aus dem Bereich des Sozialgesetzbuchs (SGB) III, für den die AA zuständig ist, in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert. Davon haben 74 eine Vollzeitstelle erhalten, vier arbeiten in Teilzeit und 13 konnten eine Ausbildung beginnen.
Im Bereich des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) integrierte das ZIF im Jahr 2018 172 Menschen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt: 125 Menschen bekamen eine Vollzeitstelle, 27 arbeiten in Teilzeit, neun begannen eine Ausbildung, fünf absolvierten eine Einstiegsqualifizierung und sechs konnten sogar ein Studium anfangen.
Im Vergleich zu 2018 sind nach Angaben der KOA und AA im Jahr 2016, als der Höhepunkt der Flüchtlingskrise war, 30 Flüchtlinge aus dem SGB-II-Bereich und 24 aus dem SGB-III-Bereich in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert worden. »Es ging uns darum, Menschen, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit hatten, von Anfang an so intensiv zu betreuen, dass die Integration in Arbeit und Ausbildung gelingen kann«, erklärt Horst Sahrbacher, der Geschäftsführer der Agentur für Arbeit.
Räumliche Trennung
Die Zusammenarbeit beider Institutionen hatte das Ziel, Mitarbeiter räumlich und inhaltlich zu verzahnen, um Flüchtlinge möglichst frühzeitig auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Ab 2019 werden die Mitarbeiter der KOA und AA räumlich wieder getrennt. Grund dafür seien die rückläufigen Flüchtlingszahlen. »Aktuell betreuen wir dort nur 224 Personen, davon 32 aus dem Bereich der Agentur für Arbeit. Deswegen ist diese Form der Zusammenarbeit in räumlicher unmittelbarer Nähe nicht mehr sinnvoll«, sagt Sahrbacher.
Im SGB-III-Bereich sei die Mindestteilnehmerzahl für einen wirtschaftlichen Einsatz des Personals bereits unterschritten. Beide Institutionen werden gemeinsam Flüchtlinge aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien im Gebäude der KOA in der Lange Straße bis zum Jahresende betreuen.
Weitere Zusammenarbeit
Trotz räumlicher Trennung geht die Zusammenarbeit künftig weiter. »Wir werden weiterhin sehr eng kooperieren und dafür sorgen, dass Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund gut vorbereitet in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert werden«, sagt Sahrbacher. Dafür habe das ZIF innerhalb seines dreijährigen Bestehens Arbeitsprozesse eingeübt und eingeleitet.
Sozialgesetz
Laut dem Landratsamt Ortenaukreis erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden von der Agentur für Arbeit betreut. Ihre Zuständigkeit wechselt, nachdem sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, zur KOA und in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuchs II (Hartz IV). (bsa)