Prozess um Schwimmlehrer: Wurde der Angeklagte erpresst?
Im Prozess vor dem Baden-Badener Landgericht um den Schwimmlehrer, der mutmaßlich knapp 40 Mädchen sexuell schwer missbraucht haben soll, haben die ersten Zeugen ausgesagt. Außerdem wurde eine Erklärung des Angeklagten verlesen. In dieser sagte der 34-Jährige, er sei genötigt worden, Bilder der Mädchen anzufertigen.
Ein wegen sexuellen Missbrauchs angeklagter Schwimmlehrer ist nach eigener Darstellung genötigt worden, Unterwasseraufnahmen von Kindern zu machen. Die ersten Aufnahmen habe er aus Neugier mit der Kamera eines anderen Mannes gemacht, verlas der Verteidiger am Donnerstag vor dem Landgericht Baden-Baden eine Erklärung des 34 Jahre alten Angeklagten.
Drohung
Dieser Mann habe ihm später gedroht und verlangt, weitere Aufnahmen zu machen, führte der Angeklagte aus. Dem Mann werden rund 200 einzelne Taten zur Last gelegt, die er an fast 40 kleinen Mädchen begangen haben soll. Er soll seine Opfer in Schwimmbädern befingert, gefilmt, sie verletzt und bedroht haben.
Er wisse, dass er große Fehler gemacht habe, die nicht zu entschuldigen oder wieder gut zu machen seien, ließ der Angeklagte verlesen. »Es tut mir unendlich leid und ich möchte mich für alles, was ich getan habe, entschuldigen.«
Sicherungsverwahrung gefordert
Fast zwei Jahre blieben die Übergriffe während der Kurse unbemerkt, bis Eltern misstrauisch wurden und Anzeige erstatteten. Der Mann hatte in der fraglichen Zeit rund 160 Kurse in verschiedenen Städten in der Region abgehalten. Die Staatsanwaltschaft will für ihn die Sicherungsverwahrung erreichen. Das bedeutet, dass er nach Verbüßung einer Haftstrafe vorerst nicht freikäme.
Mütter sagen aus
Am Mittwoch sagten in Baden-Baden auch drei Mütter von betroffenen Kindern aus - zwei aus Achern, eine aus Straßburg. Ihre Töchter sind zwischen fünf und sechs Jahren alt. Mit ihnen sei der Angeklagte auf die Toilette gegangen und habe sie im Intimbereich berührt. Außerdem soll er einen Fotoapparat dabei gehabt haben.