Offenburg

Prozessauftakt ab Montag: Lehrerin schmuggelt Drogen in JVA

red/ah
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05. Oktober 2017
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©Stephan Hund

Vier Angeklagte müssen sich ab Montag, 9. Oktober, 8.30 Uhr, vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg verantworten. Ihnen werden bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen in der Zeit von Oktober 2014 bis April 2015 in der Justizvollzugsanstalt Offenburg vorgeworfen. Für den Prozess sind vier Verhandlungstermine eingeplant.

Drei Angeklagten waren von Oktober 2014 bis April 2015 in der Justizvollzugsanstalt Offenburg inhaftiert. Der Staatsanwaltschaft zufolge schlossen sie sich im Jahr 2014 zu einer Bande zusammen, um in die Vollzugsanstalt unerlaubt eingebrachte Betäubungsmittel wie Marihuana und Tabletten des Drogenersatzstoffes Subutex an Mithäftlinge gewinnbringend zu verkaufen, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts Offenburg. 

Intime Beziehung 

Hierzu sollen sie sich der Mithilfe einer 55-Jährigen bedient haben, die eine Lehrtätigkeit in der Justizvollzugsanstalt wahrnahm und mit einem 29-Jährigen der Angeklagten eine intime Beziehung eingegangen sein soll.

Marihuana geschmuggelt

Die 55 Jahre alte Frau, die ebenfalls angeklagt ist, soll in zwei Fällen jeweils 250 Gramm Marihuana in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt und an einen 28 Jahre alten Häftling übergeben haben, der die Drogen zusammen mit einem 31-Jährigen im Auftrag des 29-Jährigen an weitere Gefangene verkauft haben. Entsprechend soll mit Subutextabletten in zwei Fällen verfahren worden sein. Der Kaufpreis für die Betäubungsmittel sei außerhalb der Justizvollzugsanstalt an Angehörige der Angeklagten bezahlt worden.

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Im April 2015 wurde die Lehrerin bei einem Versuch, 20 Subutextabletten in die Justizvollzugsanstalt zu verbringen, festgenommen, heißt es weiter.

Vorwürfe eingeräumt

Die drei Angeklagten sind wegen Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikten wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten und deswegen zu Haftstrafen verurteilt worden. Der 31 Jahre alte Angeklagte ist namentlich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wiederholt mit Haftstrafen belegt worden.

Alle drei verbüßen derzeit Freiheitsstrafen aus früheren Verurteilungen; sie haben sich nicht zur Sache eingelassen. Die Angeklagte ist nicht vorbestraft; sie hat die Vorwürfe eingeräumt.

Für den Prozess sind vier Verhandlungstermine eingeplant. Das Urteil soll am 13. November vor dem Landgericht Offenburg fallen.

 

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