FFH-Gebiete: Einsicht in neue Rechtsverordnung jetzt möglich
Mit einem deutlich detaillierteren Maßstab grenzt das Regierungspräsidium in Freiburg die unter besonderem Naturschutz stehenden FFH-Gebiete ab. Landwirte, die davon betroffen sind, können die neue Rechtsverordnung ab Montag einsehen und Einwendungen melden.
Welche Gebiete in der Region fallen unter den »Natura 2000«-Managementplan und damit unter die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)? Für viele Landwirte ist das eine entscheidende Frage, da viele dieser unter besonderem Naturschutz stehenden Gebiete nur eingeschränkt bewirtschaftet werden dürfen.
Das Regierungspräsidium in Freiburg (RP) sichert diese FFH-Gebiete mit einer eigenen Rechtsverordnung. Dazu werden ab Montag, 9. April, die Verordnungsunterlagen beim RP in Freiburg zwei Monate lang öffentlich ausgelegt, wie es in einer Pressemitteilung der Behörde heißt. Sie sind in dieser Zeit ebenfalls auf der Internetseite des RP unter der Rubrik »Bekanntmachungen« abrufbar.
Betroffene haben bis zum 8. Juni Zeit, ihre Stellungnahmen und Einwendungen einzubringen, heißt es. Bedenken, Anregungen und Anmerkungen zu dem Verordnungsentwurf können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail eingereicht werden (siehe Infos am Ende des Artikels).
Deutliche Abgrenzung
Mit der geplanten Verordnung sollen die bereits bestehenden FFH-Gebiete im Maßstab von 1:5 000 deutlich detaillierter als die bisher gültigen 1:25 000 abgegrenzt werden. »Damit kommen wir den Anforderungen der EU-Kommission nach, die bestehenden Gebiete rechtsverbindlich auszuweisen«, wird Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer in der Pressemitteilung zitiert. Auch die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet werden aufgezeigt.
Das Regierungspräsidium hatte bereits zwischen dem 27. Februar und dem 22. März im gesamten Regierungsbezirk acht öffentliche Informationsveranstaltungen für die Bewirtschaftenden, die Eigentümer, die Kommunen und die Verbände durchgeführt – auch in der Ortenau. 59 der landesweit 217 FFH-Gebiete liegen im Regierungsbezirk Freiburg.
Wert auf Transparenz
»Wir haben zu einem sehr frühen Zeitpunkt den Dialog mit der Landwirtschaft gesucht und haben in acht Veranstaltungen insgesamt ungefähr 1000 Landwirte offen und transparent informiert, beraten und uns ihre Sorgen und Nöte angehört«, so Schäfer weiter.
Der Behörde sei es ein Anliegen, die Bevölkerung bei dem Verfahren einzubeziehen und die wichtigsten Regelungen anschaulich zu erklären. Schäfer: »Mit unserer offenen Kommunikation haben wir Maßstäbe für die Zusammenarbeit unseres Hauses mit der Landwirtschaft gesetzt und dafür auch sehr positive Rückmeldungen erhalten.«
- KONTAKT: Per Brief an Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg. Oder per E-Mail an ffhvo@rpf.bwl.de.
FFH-Gebiete und »Natura 2000«
FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ausgewiesen wurden. Sie dienen dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten).
Die FFH-Richtlinie bildet – zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie – die Grundlage für die Errichtung des europäischen ökologischen Netzes namens »Natura 2000«. Es ist das weltweit größte Projekt zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, und hat zum Ziel, die biologische Vielfalt für die kommenden Generationen in Europa zu bewahren. (red/ba)