Ortenau

Schul- und Kitaschließungen: Übersicht der Notbetreuungsangebote

Redaktion
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16. März 2020

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Zwangspause: Seit Freitag ist es nun offiziell, dass ab Dienstag die Schulen und Kindergärten flächendeckend geschlossen bleiben. Diese Gemeinden und Städte bieten Eltern in der Ortenau die Möglichkeit einer Notbetreuung an.

Zwangspause: Seit Freitag ist es nun offiziell, dass ab Dienstag die Schulen und Kindergärten flächendeckend geschlossen bleiben. Diese Gemeinden und Städte bieten Eltern in der Ortenau die Möglichkeit einer Notbetreuung an.

Gemeinde Hohberg:

  • Für Kinder von Eltern, in denen beide Elternteile in Einrichtungen arbeiten, die  zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen, insbesondere Mitarbeiter im Krankenhaus, in Pflegediensten oder Altenpflegeheimen, Polizei oder Feuerwehr, Lebensmittelwirtschaft, plant die Gemeinde Hohberg derzeit eine Notbetreuung ab Dienstag, 17.03.2020. Zur Koordinierung des Betreuungsbedarfs wenden sich Betroffene bitte per E-Mail an notbetreuung(@)hohberg.de mit dem Betreff „Notbetreuung“ und Name des Kindes. Weitere Informationen erfolgen seitens der Gemeindeverwaltung am Montag.

Stadt Achern:

  • Der Krisenstab der Stadtverwaltung erarbeitet über das Wochenende die konkrete Umsetzung. Dabei wird insbesondere die Frage zu klären sein, welchen Eltern ein Betreuungsangebot in „Notgruppen“ eingeräumt werden kann.  Parallel erreichen uns Anfragen von Vereinen, ob der Trainingsbetrieb in den städtischen Sporthallen und Sportplätzen fortgesetzt werden kann.  Die Arbeitsergebnisse und Entscheidungen von Oberbürgermeister Klaus Muttach zu den vorgenannten Fragen veröffentlichen wir im Laufe des Montag Nachmittag auf der Homepage der Stadt.

Stadt Offenburg: 

  • Um wichtige Lebensbereiche nicht zum Erliegen zu bringen, werden in der Stadt Offenburg für die Kinderbetreuung Notgruppen eingerichtet, in denen ein Zehntel der Kinder in Krippe, Kindergarten und Schulkinderbetreuung (vorrangig erste und zweite Klasse) aufgenommen werden können. In diesen Notgruppen können nur Kinder betreut werden, deren Eltern beide berufstätig und an der Arbeitsstelle unabkömmlich sind; Alleinerziehende werden wie doppelt Berufstätige gesehen. Vorrang haben Eltern, die ohne Kinderbetreuung sind sowie ihren Dienst in der Pflege, im medizinischen Dienst, bei der Feuerwehr, der Polizei, im Lebensmittelhandel, im öffentlichen Personennahverkehr, der Versorgung und in anderen besonders wichtigen Bereichen haben. Die Notgruppen im Vorschulbereich für ein- bis sechsjährige Kinder werden in vier Einrichtungen eingerichtet. Für die Schulkinder werden Notgruppen in drei Schulen angeboten. Die Zuweisung erfolgt nach Prüfung der Anmeldung am Montagnachmittag. Man erhält voraussichtlich am Montagabend Bescheid. Für alle Altersgruppen wird eine Betreuungszeit von 8 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten, wobei lediglich die unbedingt notwendige Zeit in Anspruch genommen werden soll.  Die Anmeldung für die Notgruppen muss zentral mit einem Formblatt erfolgen, welches über die Internetseite der Stadt abgerufen werden kann und möglichst per E-Mail an kita.notgruppe@feuerwehr-offenburg.de zurückgeschickt wird. Die Anmeldung muss bis Montag, 16. März, 13 Uhr erfolgen. Ersatzweise ist es auch möglich, dieses Formblatt in den Briefkasten des Historischen Rathauses, Hauptstraße 90 einzuwerfen.  

Gemeinde Willstätt: 

  • Für Kinder von Eltern, die beide in Einrichtungen arbeiten, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen – also im Krankenhaus, in der Blaulichtfamilie, in Pflegediensten oder Altenpflegeheimen, um nur einige Beispiele zu nennen, organisiert die Gemeinde eine Notbetreuung. Dies gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen aller Träger sowie die Schulkinder der Grundschulen innerhalb der Gemeinde. Dies gilt nicht für Kinder, die sich in Quarantäne oder häuslicher Isolierung befinden. Betroffene wenden sich an ihren Arbeitgeber, der wiederum mit der Gemeinde Willstätt, telefonisch unter 07852 43-312 oder per E-Mail unter notbetreuung@willstaett.de Kontakt aufnimmt.
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Gemeinde Friesenheim:

  • Für systemkritische Berufe richtet die Gemeinde Friesenheim in der Schülerbetreuung Notgruppen ein. Darunter fallen Ärzte, Pflegekräfte und Personen, die in medizinischen Bereichen tätig sind, hauptberufliche Feuerwehrmänner – und frauen sowie Polizisten und Busfahrer. Wenn beide Elternteile in einem der genannten Berufe tätig sind, können die Kinder der Friesenheimer Schulen zur Betreuung untergebracht werden. Auch im Bereich der Kindertagesbetreuung werden unter diesen Voraussetzungen Notgruppen eingerichtet. Nähere Informationen hierzu folgen am Montag, 16, März. 

Stadt Oberkirch:

  • Für Kindergartenkinder, deren Eltern in Einrichtungen arbeiten, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen organisiert die Stadt derzeit eine Notbetreuung für die Dauer der Kindergartenschließung. Betroffene Eltern wenden sich bitte für weitere Informationen zur Notbetreuung an die jeweilige Kindergartenleitung vor Ort.

Stadt Kehl:

  • Für Kinder von Eltern, die in Einrichtungen arbeiten, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen – also im Krankenhaus, in Pflegediensten oder Altenpflegeheimen, um nur einige Beispiele zu nennen, organisiert die Stadt derzeit eine Notbetreuung. Betroffene wenden sich an ihren Arbeitgeber, der wiederum mit der Stadtverwaltung, telefonisch unter 07851 88-4999 oder per E-Mail unter notbetreuung@stadt-kehl.de Kontakt aufnimmt. Das Telefon ist von Montag, 16. März, bis Freitag, 20. März, jeweils von 9 bis 16 Uhr besetzt.

Stadt Lahr: 

  • Der Notbetrieb startet ab Dienstag, 17. März, 7 Uhr.  Anspruch auf einen Notfallplatz haben Familien, die keine Kinderbetreuung durch das private Umfeld sicherstellen können und wenn beide Elternteile systemrelevanten Berufsgruppen angehören sowie mindestens ein Elternteil in Lahr berufstätig ist. Systemrelevanten Berufsgruppen sind der Medizin- oder Pflegebereich, Blaulichtbereich wie Sicherheit und Polizei, Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Strom, Wasser, Lebensmittelbranche sowie Beschäftigte in Schlüsselpositionen der Verwaltung. In den Kitas Bürgerpark, Schießrain und Bottenbrunnenstraße sowie in den Horten Eichrodtschule und Luisenschule (für Schülerinnen und Schüler der Grundschule) werden die Notgruppen eingerichtet. Betroffene Eltern können sich heute, Freitag 13. März, bis 19 Uhr, am Samstag, 14. März, und Montag 15. März, jeweils 9 bis 15 Uhr unter dem Kita-Service beim Amt für Soziales, Schulen und Sport melden und ihren Bedarf angeben, Tel. 07821 / 910 – 5030 und 910 – 5056. Die Mitarbeiterinnen prüfen zunächst die Notwendigkeit und nehmen die Bedarfe entgegen, unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes, bisheriger Betreuungsplatzes und der Berufe der Eltern. Die Verteilung der Plätze erfolgt ab Montagnachmittag nach Dringlichkeit. Alle Eltern werden am Montagabend per E-Mail über die Verteilung der Plätze informiert.

Stadt Baden-Baden:

  • Die Verwaltung hat einen Notfallplan für die Betreuung von Schulkindern der ersten bis sechsten Klasse erarbeitet, um ab Dienstag bis zu Beginn der Osterferien jenen Familien eine Betreuung anbieten zu können, in denen beide Elternteile beispielsweise als medizinisches Fachpersonal oder im Katastrophenschutz tätig sind. Allerdings kann nur eine sehr begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen an einigen wenigen Standorten im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren Informationen sind ab Montag, 16. März, über die Internetseiten www.baden-baden.de abrufbar.

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