Schwertransporte in der Ortenau künftig ohne Polizei möglich
Auf bestimmten Strecken in der Ortenau dürfen Schwertransporte künftige ohne Polizeibegleitung fahren. Die Beamten sollen so entlastet werden.
In der vergangenen Woche ist erstmals im Ortenaukreis ein Schwertransport auf Fahrt gegangen, der nicht von der Polizei, sondern von Spezialfahrzeugen einer Privatfirma begleitet wurde. Das schreibt die Pressestelle des Landratsamts in einer Mitteilung.
Neue Regelung getestet
Auf der Pilotstrecke von der Anschlussstelle Offenburg der A 5 über die Landesstraßen L 98 und L 75 bis in die Industriestraße nach Kehl-Goldscheuer werde so die Umsetzung einer neuen Regelung getestet. Sie erlaube, dass Schwertransporte künftig im Regelfall nicht von der Polizei sondern von sogenannten »Verwaltungshelfern« begleitet werden, die die Begleitfahrzeuge steuern und für die sichere Fahrt nach den von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Vorgaben verantwortlich sind.
Die privat begleiteten Schwertransporte sind an Begleitfahrzeugen der neuesten Generation, den sogenannten »BF 4- Fahrzeugen«, zu erkennen, heißt es weiter. Auffällig seien der gelbe Farbanstrich und der besondere Aufbau auf dem Dach, der in alle Richtungen Verkehrszeichen darstellen kann.
Das Land Baden-Württemberg hatte Anfang November 2017 einen einjährigen Pilotversuch zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Privatunternehmen gestartet und die Pilotstrecke im Ortenaukreis ausgewählt, teilt das Landratsamt mit. Fachkräfte der Offenburger Polizei und der Straßenverkehrsämter des Ortenaukreises, der Stadt Offenburg und der Stadt Kehl hätten diese erste Testfahrt gemeinsam geplant.
Hohe Anforderungen
Franz Benz, der Leiter der KFZ-Zulassungsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis erklärt: »An die Zuverlässigkeit der Unternehmen werden hohe Anforderungen gestellt. Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde prüfen in Zusammenarbeit mit der Polizei, ob die Bewerber geeignet sind, und weisen sie in die Strecke ein. Die Begleiter haben keine Entscheidungsbefugnis; treten Probleme während des Transportes auf, müssen sie die Polizei hinzuziehen.«
Viele Vorteile
»Die neue Regelung hat viele Vorteile«, so Klaus-Peter Busam, Leiter der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis, »sie wird nicht nur die Polizei entlasten, sondern auch die Flexibilität und Planungssicherheit für die Unternehmen erhöhen, weil in Zukunft vereinbarte Ablaufpläne zeitgenau umgesetzt werden können, ohne dass etwa ein dringender Polizeieinsatz dazwischen kommt. Durch die Verlagerung der Transporte in die Nacht verbessert sich außerdem die allgemeine Verkehrssituation.« Während des Pilotjahres werden voraussichtlich noch weitere Teststrecken im Ortenaukreis festgelegt werden, bevor das Land die gesetzliche Regelung flächendeckend umsetzt, teilt das Landratsamt mit.