Streit um Europa-Park-Zufahrt Rust fast beigelegt
Im Streit zwischen dem Ortenaukreis und dem Land Baden-Württemberg um die teilweise Rücknahme bereits bewilligter Fördermittel für die bereits gebaute Wechselverkehrszeichenanlage, die die Zufahrt von der Autobahnanschlussstelle Rust zum Europa-Park steuert, ist am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ein Vergleich geschlossen worden.
Landrat Frank Scherer stimmte insbesondere unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags in der Sitzung am 15. Dezember zu. Nach dem Vergleich trägt das Land 67,5 Prozent und der Ortenaukreis 32,5 Prozent der noch strittigen Kosten der Wechselverkehrszeichenanlage. Dies entspricht einer Förderquote von 74,6 Prozent.
„Das Land hat sich in diesem Vergleich nochmals auf den Ortenaukreis zubewegt und zeigt damit, dass es dem Vertrauen des Kreises auf die zugesagte Förderung angemessen Rechnung tragen will", begründet Landrat Frank Scherer seine Zustimmung.
Das Land hatte im September 2013 seinen Förderbescheid vom 24. November 2011, indem es eine Förderquote von 80 Prozent zugrunde legte, auf Empfehlung des Landesrechnungshofs teilweise zurückgenommen, wobei es unter anderem nur noch von einer Förderquote von 62,7 Prozent ausgegangen war. Dagegen hatte der Ortenaukreis Klage erhoben.
Im November 2014 hat der Ortenauer Kreistag einem Teilvergleich mit dem Land um die Rücknahme bereits bewilligter Fördermittel für den gesamten Umbau der Autobahnzufahrt Rust bis zum Europa-Park zugestimmt. Damit wurde der Weg für den gerade fertiggestellten Ausbau der Autobahnanschlussstelle Rust freigemacht. Dort kommt es wegen des Besucher-Zustroms zum Europa-Park wiederholt zu Staus.