Ortenau

Süwag setzt sich gegen fünf Ortenauer Gemeinden durch

Jens Sikeler
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03. April 2017
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Überraschende Wende im Rechtsstreit um die Konzessionsvergabe von fünf Gemeinden an das E-Werk Mittelbaden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist der Argumentation der Süwag gefolgt und hat den Gemeinden verboten, den Vertrag mit dem E-Werk Mittelbaden abzuschließen.

Manchmal wiederholt sich Geschichte eben doch.  Bereits zum zweiten Mal hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die  Vergabe der Konzession für das Stromnetz in Achern, Renchen, Rheinau, Sasbach und Sabachwalden an das E-Werk Mittelbaden gestoppt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine einstweilige Verfügung erlassen. 

2012 schon einmal so entschieden
Im Jahr 2012 hatten die Energiewerk-Ortenau-Gemeinden Achern, Sasbach, Sasbachwalden, Renchen, Rheinau sowie Kappelrodeck und Oppenau entschieden, die Konzession für das Stromnetz an das E-Werk Mittelbaden zu vergeben. Konzessionsnehmer war zuvor die Süwag, ein Stromkonzern mit Sitz in Frankfurt und über zwei Milliarden Umsatz. Die Süwag klagte mit Erfolg gegen die Vergabe. 

Dasselbe Ergebnis
Danach starteten die Kommunen eine zweite Vergaberunde. Das Ergebnis war dasselbe wie beim ersten Mal: Die Konzession ging im Frühjahr 2016 an das E-Werk Mittelbaden. 
Dagegen hatte die Süwag eine einstweilige Verfügung beantragt. Zunächst sah es so aus, als ob das E-Werk Mittelbaden dieses Mal tatsächlich die Konzession bekommen würde. Das Landgericht Mannheim wies die einstweilige Verfügung der Süwag Anfang September 2016  zurück.

 
Andere Auffassung
Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts kam jetzt zu einer anderen Auffassung. Die OLG-Richter rügten das Vergabeverfahren: Über die Auswahl des E-Werk Mittelbaden, an dem die Kommunen selbst beteiligt sind, sei »nicht diskriminierungsfrei« entschieden worden. Außerdem seien Fehler bei der objektiven Bewertung des Angebotes von Süwag gemacht worden.
Konkret ging es laut einer Pressemitteilung des Gerichts darum, nach welchen Methoden der Abstand zwischen dem besten und zweitbesten Bewerber beurteilt wurde. Außerdem sei das Angebot der Süwag bei verschieden Kriterien fehlerhaft bewertet worden,  wie die Sprecherin des Gerichts, Julia Kürz, mitteilt. 

Unterschiedliche Reaktionen

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Die Reaktionen auf das Urteil fielen naturgemäß sehr unterschiedlich aus. »Aus Sicht der Stadt Achern ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die beiden Gerichte in ein und derselben Thematik zu derart gegensätzlichen Urteilen gelangen können«, heißt es von der Pressestelle der Stadt. Im Eindruck dieser Situation müsse man sich fragen, ob und wie man ein derartiges Konzessionsverfahren überhaupt noch rechtssicher durchführen und entscheiden kann. 

Zwei Möglichkeiten
Zwei Möglichkeit die Konzession doch noch an das E-Werk Mittelbaden zu vergaben, bleiben den Gemeinden jetzt noch. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, wie das Gericht schreibt. Sie könnten allerdings ein Hauptsacheverfahren anstreben. Dabei werde dann geprüft, ob es bei dem vom Senat ausgesprochenen Verbot der des Abschlusses der Verträge bleibe.

Diese Möglichkeit schließt Achern zumindest nicht aus: »Es besteht derzeit nur die Möglichkeit, die Begründung des OLG Karlsruhe abzuwarten, um eine entsprechende Analyse vornehmen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen zu können.« Außerdem könnte das E-Werk Mittelbaden natürlich auch in einem dritten Vergabeverfahren zum Zug kommen. 

Bestätigt

Die Süwag fühlt sich dagegen in ihrer Rechtsauffassung durch das Gericht bestätigt, wie die Leiterin der Unternehmenskommunikation, Tanja Ackermann, mitteilte. Das E-Werk Mittelbaden wollten sich dagegen nicht zu der Entscheidung äußern. Unternehmenssprecherin Anthea Götz verwies auf eine Pressemitteilung, die heute erscheinen soll.

Info

Stromkonzessionen

Ein Konzessionvertrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen Gemeinden, kommunalen Verbänden, Landkreisen oder Bezirken mit Versorgungsunternehmen. Verträge werden mit Blick auf die Nutzung öffentlichen Raums geschlossen, die zur Versorgung mit Energie oder Wasser genutzt werden. Die Kommune erhält im Gegenzug die Konzessionsabgabe.

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