Tiere im Döner? Besitzer verklagt Kunden wegen Ekelvideo
Als sich der Kunde eines Döner-Imbisses aus der Ortenau im November Essen nach Hause liefern ließ, soll er in seiner Speise lebende und tote Tiere entdeckt haben. Anschließend veröffentlichte er ein Video auf Facebook, das das bestellte Essen und die Tiere zeigen soll. Der Imbissbetreiber sagt, es habe die Tiere nie gegeben. Weil eine Abmahnung des Kunden ohne Erfolg bliebt, hat er ihn auf Unterlassung verklagt.
Nachdem ein Kunde im vergangenen Februar bei einem Imbiss einen Döner-Teller bestehend aus Dönerfleisch, Soße, Salat und Pommes Frites bestellt hatte, beschwerte er sich in der Folge beim Imbissbetreiber. Der Grund: Der Kunde, so dessen Aussage, soll lebende und tote Tiere in seinem Essen vorgefunden haben. Er erhielt den Rechnungsbetrag daraufhin erstattet. Das teilte das Landgericht Offenburg am Mittwoch mit.
"Des sind tote Viecher"
Kurze Zeit später veröffentlichte derselbe Kunde auf Facebook in seinem Profil ein von ihm kommentiertes Video, in dem ein regungsloses und ein lebendes Tier in einer Styroporwarmhaltebox zu erkennen sind. Laut Landgericht soll der Kunde unter anderem gesagt haben: "...hier krabbeln irgendwelche Viecher drin rum. Des sind tote Viecher, des isch ja eklig. Ich weiß nicht, was das für Viecher sind, aber es lebt noch. Also...[Benennung des Imbisses]… nie wieder was holen." Der Imbissbetreiber erfuhr von Kunden und Bekannten vom Video, woraufhin er diesen abmahnen ließ.
Weil diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg führte, verklagt der Imbissbetreiber den Kunden nun auf Unterlassung. Der Kläger behauptet, dass in dem veröffentlichten Video falsche Tatsachen über seinen Laden verbreitet würden. Die toten und/oder lebenden Tiere habe es in dem ausgelieferten Döner-Teller nicht gegeben, eine behördliche Überprüfung seines Betriebs habe in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene keine Beanstandungen ergeben. Das Verbreiten solcher Behauptungen führe zu großem Schaden für den Imbissbetreiber. Seine Umsätze seien seit der Veröffentlichung des Videos drastisch eingebrochen.
Döner-Teller trotz Tieren aufgegessen
Ohnehin, so die Aussage des Klägers weiter, habe der Kunde und Antragsgegner den Döner-Teller bis auf wenige kleine Reste aufgegessen. Wären tatsächlich Tiere im Essen gewesen, hätte der Kunde den Döner-Teller nicht gegessen.
Der Antragsgegner und Kunde besteht auf seiner Behauptung, dass sich Tiere im Essen befunden hatten. Er sagt, dass er diesen Missstand auch anprangern dürfe. Die Speisen hätten bei seiner Familie und ihm starkes Unwohlsein sowie Erbrechen ausgelöst. Das Video habe er zwei Stunden nach der Veröffentlichung ohnehin wieder gelöscht und die Leute, die es geteilt hatten, um Löschung gebeten. Das Verfahren wird am kommenden Freitag ab 9 Uhr am Landgericht Offenburg geführt.