"Tierschutz wird ernst genommen": Landratsamt weist Vorwürfe zurück
In Reaktion auf den am Samstag in der Mittelbadischen Presse erschienenen Aritkel "Ein Veterinär prangert an" betont das Landratsamt Ortenaukreis, dass nur wenige Tierschutz-Verstöße in den hiesigen Schlachtbetrieben festgestellt werden.
Zu dem am Samstag in der Mittelbadischen Presse veröffentlichten Artikel „Ein Veterinär prangert an“ hat das Landratsamt Ortenaukreis am Sonntag Stellung genommen. Darin betont Landratsamts-Sprecher Kai Hockenjos, dass das Veterinäramt des Ortenaukreises „in seiner täglichen Arbeit einen sehr hohen Wert auf Tierschutz und Tiergesundheit“ lege – „da gibt es für uns auch keine Kompromisse“. Das Veterinäramt praktiziere „die von der Landesregierung vorgegebene Tierschutzpolitik auf hohem Niveau, um dem festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden“.
Nicht korrekte Angaben
Der Artikel suggeriert laut Hockenjos, „dass es in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises von Tierschutzverstößen nur so wimmele“. Das sei nicht korrekt. „Vielmehr können wir festhalten, dass die hiesigen Schlachtbetriebe die Belange des Tierschutzes durchweg ernst nehmen, was sich auch in der geringen Zahl festzustellender Verstöße widerspiegelt.“
Alle von dem zitierten Tierarzt gemeldeten Verstöße seien vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet worden, erklärt Hockenjos. So beziehe sich auch die angeführte Videosequenz tatsächlich auf einen tierschutzrechtlich relevanten Fall, der von dem Tierarzt im Nachgang dem Veterinäramt gemeldet wurde. „Daraufhin haben wir sofort ein Schlachtverbot erlassen. Hinweise oder gar Beschwerden seitens des Tierarztes, dass es bei Anzeigen zu Versäumnissen seitens des Amtes kam, liegen uns nicht vor.“
"Undifferenzierte Behauptung"
Für den Ortenaukreis könne außerdem „nicht behauptet werden, dass in hiesigen Metzgereien 85 Prozent der festgestellten Verstöße im Bereich des Tierschutzes liegen“. Ebenso tritt das Landratsamt „der undifferenzierten Behauptung entschieden entgegen, dass die hiesigen Schlachträume „oft in die Jahre gekommen sind und den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen“. Vielmehr entsprächen „die hiesigen Schlachtbetriebe durchweg den aktuellen rechtlichen Anforderungen, auch wenn es sicherlich auch ältere Betriebe gibt und wenn sich bei regelmäßigen Kontrollen mitunter auch Mängel zeigen und vom Amt abgestellt werden“.
Spiegelt die Tatsachen vor Ort nicht wider
Die Stellungnahme endet damit, dass „mit solchen Hinweisen auf Gewaltandrohung gegen das Überwachungspersonal; Schlachträume, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen würden und einer angeblichen Ignoranz der Schlachtenden gegenüber Beanstandungen“ die Ortenauer Schlachtbetriebe generell diskreditiert würden – „das ist unredlich und falsch, es spiegelt die Tatsachen vor Ort nicht wider und wird von uns in dieser Form zurückgewiesen“.