Trotz 0,9 Promille auf dem Polizeirevier: Freispruch für junge Frau
Mit mehr als 0,9 Promille tauchte eine 22-jährige Gengenbacherin im November auf einem Offenburger Polizeirevier auf. Zuvor hatte man sie von dort übers Handy verständigt, dass sie eine Unfallflucht begangen hat. Angesichts ihrer Alkoholisierung, die man dabei feststellte, wurde ihr Führerschein vorläufig eingezogen. Gegen den nachfolgend erlassenen Strafbefehl legte sie jedoch Widerspruch ein. Mit Erfolg. Denn trotz der nachgewiesenen Alkoholisierung bekam sie den Führerschein nun zurück. Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt.
Ein Akt, der für Außenstehende wenig nachvollziehbar scheint. Denn außer Frage steht wohl, dass die Angeklagte eine Trunkenheitsfahrt unternommen hat. Nur war die gar nicht angeklagt, auch gab es während der Verhandlung keinen Hinweis darauf, dass auch eine Verurteilung deshalb im Raum stehen könnte. Dies hatte folgenden Hintergrund: Am Abend des 12. November war die junge
Frau mit ihrer Freundin in einer Bar in Sinzheim, trank dort nach eigenen Angaben zwei Cocktails. Sie brach in Richtung Offenburg auf, um dort noch zwei Gläser Sekt zu sich zu nehmen, wie sie sagte.
Nichts gemerkt
Dass sie beim Ausparken in Sinzheim ein Fahrzeug streifte, will sie nicht bemerkt haben. Sie habe nach eigener Einlassung erst davon erfahren, als sie das Offenburger Tanzlokal wieder verließ.
Ein Zeuge habe die Sache beobachtet, will auch laut gerufen haben. Doch die Musik im Fahrzeug der Angeklagten sei sehr laut gewesen, sodass sie ihn möglicherweise nicht gehört habe. Vorsorglich habe er das Kennzeichen notiert und in der Bar nach dem Geschädigten gesucht. Der brachte die Sache bei der Polizei in Baden-Baden zur Anzeige.
Von dem „größeren Schaden“, der ihm angekündigt worden war, habe er nichts erkennen können, schilderte ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Er begab sich unverzüglich ins Offenburger Revier, als dort die Unfallfahrerin eingetroffen war. Seine Kollegen hatten nämlich mittlerweile die Angeklagte erreicht. Sie kam gleich vorbei. Bei ihr wurde ein Blutalkoholwert von 0,93 Promille festgestellt, der eine halbe Stunde später auf 0,8 abgesunken war. Doch geahndet hat das Amtsgericht diese Tat nicht. Denn man sah sich letztlich nicht in der Lage, die angeklagte Unfallflucht nachzuweisen.
Da sie später auch noch den Sekt getrunken hatte, sei nicht zweifelsfrei festzustellen, wie stark sie beim Anrempeln alkoholisiert war. Dieser Nachtrunk, der sie auf strafbare 0,9 Promille brachte, war in Bühl allerdings nicht angeklagt. Dass die Angeklagte noch weiter getrunken haben will, war bis dahin in keinem Protokoll aufgetaucht. Ob dies korrekt sein kann, hätte allenfalls ein Gutachter klären können. Ein solcher wurde jedoch nicht bestellt.
Führerschein zurück
Am Ende bekam die junge Frau noch im Gerichtssaal den Führerschein zurück. Man ist ihr so weit entgegengekommen, dass das Verfahren eingestellt wird, ihre Trunkenheitsfahrt wird in kein Strafregister eingetragen.
Sie selbst verzichtete in Rücksprache mit ihrem Verteidiger auf die Forderung einer
Entschädigung für den zu Unrecht einbehaltenen Führerschein. Sie wird eine Geldstrafe von 1400 Euro leisten müssen. Dies entspricht in etwa der im Strafbefehl geforderten Summe.