Urteil im Offenburger Arztmordprozess ist rechtskräftig
Vor gut einer Woche wurde Suleiman A., der im August 2018 einen Offenburger Arzt in dessen Praxis getötet hatte, juristische freigesprochen und seine Einweisung in eine Psychiatrie angeordnet. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Keiner der Verfahrensbeteiligten ist in der Zwischenzeit in Revision gegangen. Die Ausweisung des Mannes wird derzeit unterdessen immer noch geprüft.
Im August 2018 wurde ein Offenburger Arzt in dessen Praxis mit etlichen Messerstichen getötet. Weil Suleiman A. an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist und seine Tat im Wahn begangen hatte, wurde angeordnet, dass er in eine Psychiatrie eingeliefert werden soll - auf unbestimmte Zeit.
Wie das Landgericht Offenburg am Mittwochnachmittag mitteilte, ist das Urteil nun rechtskräftig. Keiner der Verfahrensbeteiligten - weder die Verteidigung, noch die Vertreter der Frau des Arztes, der Tochter des Artztes oder der ehemaligen Arzthelferin - hat binnen der gesetzlichen Frist von einer Woche Rechtsmittel eingelegt.
Ausweisung wird geprüft
Ob der Mann aus Dscshibuti in Deutschland bleibt, ist indes noch unklar. Wie Baden Online berichtete, prüft das Regierungspräsidium Freiburg (RP) derzeit dessen Ausweisung aus Deutschland. Eine Ausweisung sei zu prüfen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen Ausländer vorliege, erläuterte Markus Adler vom RP.
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Das Freiburger Regierungspräsidium geht davon aus, dass diese Gefährdung auch vorliegt, obwohl Suleiman A. jetzt in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Adler verweist darauf, dass er einen Arzt umgebracht hat.
Suleiman A. werde sich im Krankenhaus auch von Ärzten behandeln lassen. Auch dort könne eine Situation wie im August 2018 in Offenburg auftreten. »Die Gefährdungslage ist in jedem Einzelfall zu prüfen«, erläutert Adler. Entscheidend sei, ob sich der Täter künftig an die Rechtsordnung halten werde.