Verfahren eingestellt: Anwalt beging Suizid in JVA-Zelle
Mitte Juli wurde ein 24-Jähriger im Freiburger Gewerbegebiet Haid erschossen, ein 39 Jahre alter Anwalt aus Freiburg saß deswegen seit August in U-Haft. Im November wurde er tot in seiner Zelle in der Offenburger JVA aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun eingestellt – es gebe kein Fremdverschulden.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat das im Zusammenhang mit dem im November tot in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Offenburg aufgefundenen Freiburger Rechtsanwalt geführte Verfahren eingestellt. Das teilt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mit.
Der Rechtsanwalt befand sich zum Zeitpunkt seines Todes wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Tötungsdelikt in Freiburg in der Justizvollzugsanstalt Offenburg in Untersuchungshaft.
Nach den Ergebnissen der Obduktion des Leichnams ist von einem Suizid durch Erhängen auszugehen, heißt es weiter. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden oder eine Verletzung von Fürsorge- und Aufsichtspflichten durch die Justizvollzugsanstalt.