Von Hubschrauber verfolgt: Fahrer will Grenzkontrolle entgehen
Bei einer Fahndungsaktion zur Bekämpfung der illegalen Migration und grenzüberschreitenden Kriminalität hat die Polizei am Dienstag im Grenzraum zu Frankreich mehrere Verstöße festgestellt. Ein Fahrer wollte sich der Kontrolle entziehen – also musste ein Hubschrauber hinterher.
Während einer gemeinsamen mehrstündigen Fahndungsaktion im Grenzraum zu Frankreich hat die Bundespolizeiinspektion Offenburg und Weil am Rhein am Dienstagnachmittag eine Vielzahl an Verstößen festgestellt. Ziel der Aktion, so teilt die Polizei mit, war die Bekämpfung der illegalen Migration, aber auch der grenzüberschreitenden Betäubungsmittel-, Waffen- und Einbruchskriminalität.
Von Hubschrauber verfolgt
Während der Kontrollen konnten mehrere Verstöße festgestellt werden: Im Breisach/Ringsinger Ei soll ein Autofahrer versucht haben, sich der Kontrolle zu entziehen, indem er wendete, als er die Kontrollstelle erkannte. Laut Polizei nahm ein Hubschrauber die Verfolgung auf und lokalisierte das Fahrzeug. In der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Fahrer an seinem Fahrzeug mehrere technische Veränderungen vorgenommen hatte. Als Resultat erlosch laut Polizei die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Verbotenes Messer mitgeführt
Ein weiterer Verstoß ging gegen das Waffengesetz: Wie die Polizei mitteilt, führte ein 45-jähriger Türke ein verbotenes Messer mit sich und muss sich nun einer Anzeige stellen. Ein anderer Fahrzeugführer, der laut Polizei am Grenzübergang Breisach kontrolliert wurde, konnte lediglich eine kosovarische Fahrerlaubnis nachweisen. Da diese in Deutschland nicht gültig ist, musste er sein Fahrzeug stehen lassen und kassierte eine Anzeige.
Im Bereich des Grenzübergangs Rheinau stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest, zudem heißt es, dass zwei zur Fahndung ausgeschriebene Personen gefunden wurden.
Hubschrauber auch als Transportmittel
Der Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel aus Oberschleißheim kam während der sogenannten Schleierfahndung (siehe Stichwort) auch aus anderen Gründen zum Einsatz: So wurden mobile Kontrolleinheiten der Polizei schnell zwischen den Kontrollstellen im Ortenaukreis, in Rastatt und im Breisgau-Hochschwarzwald transportiert, heißt es. An der Aktion beteiligt haben sich nicht nur die Bundespolizeiinspektion Offenburg und Weil am Rhein, sondern auch Kräfte der Bundespolizei aus Freiburg, Kehl und Bad Bergzabern sowie Beamte der Landespolizei und der französischen Gendarmerie, teilt die Polizei abschließend mit.
Schleierfahndung
Eine sogenannte „Schleierfahndung“ meint verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen. Solche Kontrollen sind laut der Deutschen Polizeigewerkschaft vor allem in Grenzräumen „zur Bekämpfung der international operierenden Verbrecherbanden unerlässlich“. Eine Schleierfahndung kann aber auch auf Flughäfen, in Bahnhöfen und auf internationalen Verkehrswegen durchgeführt werden. In Baden-Württemberg ist sie seit 1996 Teil des Polizeigesetzes.