Vor Gericht: Muss Tochter Pflege der Mutter zahlen?
Eine Frau, heute 55 Jahre alt, war mit sechs Monaten in ein Kinderheim gebracht worden. Kontakt mit ihrer leiblichen Mutter hatte sie so gut wie nicht. Dennoch soll sie monatlich 1800 Euro für die Pflegekosten der weitgehend unbekannten Mutter zahlen. Die 55-Jährige weigert sich.
Vor dem Familiengericht in Offenburg geht es in dieser Woche unter anderem um das Thema Elternunterhalt. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, wird am Donnerstag der Fall einer Frau aus Hessen verhandelt. Sie weigert sich, dem Sozialamt in Offenburg monatlich Geld für die Unterbringung ihrer pflegebedürftigen Mutter zu zahlen.
Demnach kam die heute 55 Jahre alte Frau aus Rodgau im Kreis Offenbach sechs Wochen nach ihrer Geburt in ein Säuglingsheim, später wuchs sie weitgehend ohne Kontakt zu ihren Eltern in einem Kinderheim auf. Wie der Sprecher weiterhin sagte, ist ein Verhandlungstag für den Donnerstag angesetzt. Dabei will das Gericht ausloten, ob sich die Frau und das Sozialamt womöglich auf einen Vergleich einlassen.
Pflegebeauftragte für Neuregelung
Das Thema Elternunterhalt sorgt immer wieder für Diskussionen. Dahinter steckt, dass Söhne und Töchter für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn sich diese einen Heimaufenthalt nicht leisten können.
Gegenüber dem »Spiegel« hatte sich auch Ingrid Fischbach (CDU), die Pflegebeauftragte der Bundesregierung geäußert und sich für eine neue Regelung ausgesprochen. »Vom Herzen und vom Verstand her ist es schwer nachvollziehen, dass Kinder, wenn sie ohne Notlage einst weggegeben wurden, später für ihre Eltern aufkommen müssen«, wird sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins zitiert. Daher gebe es auch politischen Diskussionsbedarf. Ein Sprecher Fischbachs bestätigte diese Äußerung.