Weitere Masern-Erkrankungen im Ortenaukreis gemeldet
Laut Landratsamt sind nach ersten Meldungen Ende Januar nun weitere Masern-Erkrankungen in der Ortenau bekannt geworden – unter anderem an zwei Schulen in Oberkirch.
Im Ortenaukreis sind weitere Fälle von Masern-Erkrankungen aufgetreten, wie das Landratsamt am Dienstag informierte. Das Gesundheitsamt bestätigt demnach die Erkrankung von zwei Personen in einer Grundschule und einem Gymnasium in Oberkirch. „Um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden heute Impfbuchkontrollen in den jeweiligen Einrichtungen durchgeführt und die Eltern über den Impfstatus ihres Kindes informiert“, wird Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau in der Pressemitteilung zitiert.
Bereits Ende Januar wurden Masernerkrankungen im Kehler Raum bekannt, kurz darauf auch ein Verdachtsfall im Kinzigtal. In der Mitteilung von Dienstag ist nun von „weiteren erkrankten Personen aus verschiedenen Städten des Ortenaukreises“ die Rede, die dem Gesundheitsamt gemeldet worden seien. Bürger werden aufgefordert, ihren Impfstatus zu überprüfen. „Wir bitten insbesondere Personen, die in einer medizinischen Einrichtung oder in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, ihre Impfpässe zu kontrollieren und bei fraglicher Immunität sich von ihrem Hausarzt beraten zu lassen. Dieser kann feststellen, ob eine Immunität vorliegt“, so Bressau.
Impfung beugt vor
Masern werden von Viren ausgelöst und sind hochansteckend. Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Vorbeugend kann gegen Masern geimpft werden. Sie wird ab dem 11. Lebensmonat empfohlen. Für einen vollen Impfschutz sind bei Kindern zwei Impfungen im Mindestabstand von vier Wochen nötig. Im Erwachsenenalter genügt eine Impfung.
Um einen Schutz für alle aufzubauen, wurde das Masernschutzgesetz verabschiedet, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Mit dem neuen Masernschutzgesetz müssen Eltern, wenn ihre Kinder neu in Einrichtungen wie einer Kindertagesstätte, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden, der Leitung nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geschützt sind.