Yves R. zu drei Jahren Haft verurteilt
Im Prozess gegen Yves R. ist am Freitag das Urteil gefallen: Der 32-Jährige muss drei Jahre in Haft. Seine Verteidiger wollen Revision einlegen.
Im Prozess um seine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald ist der „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Yves R. habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Offenburg am Freitag.
Der heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte R. verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß.
Verteidigung will Urteil anfechten
Die Verteidigung hatte lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt an. Ein Gutachter hatte dem Beschuldigten in dem Verfahren eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an.
R. hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Er habe in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet, weil er befürchtet habe, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.
Seine Verteidiger wollen gegen dessen Verurteilung Revision einlegen. Sie halte das Urteil „einfach rechtlich für falsch“, sagte Anwältin Melanie Mast am Freitag in Offenburg. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse.
Beamten „fortwährend“ bedroht
Die Geiselnahme ereignete sich aus Sicht des Vorsitzenden Richters Wolfgang Kronthaler in der Hütte. R. habe fortwährend einen Beamten mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe bedroht und sich so des Polizisten bemächtigt, sagte Kronthaler nach Verkündung des Urteils. Das Ziel sei dabei gewesen, den Beamten und seine drei Kollegen zur Herausgabe ihrer Waffen zu bewegen. Es habe sich allerdings aus verschiedenen Gründen um einen minderschweren Fall gehandelt: So habe die Bemächtigung nur kurz, nämlich wenige Sekunden, gedauert – anders etwa als bei einer Geiselnahme in einer Bank, bei der ein Opfer stundenlang festgehalten werde.