Zoll prüft Taxigewerbe – kaum Verstöße in der Ortenau
Die Zollverwaltung hat in der Region Anfang März mehrere Mitarbeiter von Taxiunternehmen nach ihren Arbeitsbedingungen gefragt. Unter anderem, ob der Mindestlohn bezahlt wird. Insgesamt gebe es nur wenig zu beanstanden.
Bundesweit hat die Zollverwaltung am 2. März das Taxigewerbe auf die Einhaltung diverser Punkte im Umsatzsteuerrecht geprüft. Das heißt es in einer Pressemitteilung von Mittwoch. Geprüft wurde demnach unter anderem, ob der gesetzliche Mindestlohn bezahlt wird und ob Ausländer illegal beschäftigt werden. Seit 1. Januar gilt für das Taxigewerbe der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde. Davor lag er bei 8,50 Euro.
106 Mitarbeiter befragt
Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach seien an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg insgesamt 106 Personen, die bei 57 Taxiunternehmen beschäftigt sind, zu ihren Arbeitsbedingungen befragt worden. In 17 Fällen ergaben sich für die Zollbeamten Hinweise auf mögliche Verstöße – überwiegend dazu, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten wird, heißt es. In einem Fall könnte es sich laut Pressemitteilung um Scheinselbständigkeit handeln, bei einem weiteren Fall habe ein ausländischer Beschäftigter keine Arbeitserlaubnis vorweisen können. In drei weiteren Fällen ergaben die Befragungen, dass neben Lohnzahlungen möglicherweise Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen werden, heißt es.
Drei Fälle in der Ortenau
Im Ortenaukreis waren 29 Zöllner im Einsatz und zusätzlich drei Mitarbeiter von der Steuerbehörde, hieß es auf Nachfrage der Mittelbadischen Presse. Zwölf der Kontrollen habe es in der Ortenau gegeben, drei Sachverhalte wegen Mindestlohn, Scheinselbstständigkeit und Leistungsmissbrauch würden nun geprüft.