Zoll stellt Unstimmigkeiten in Ortenauer Gastronomiebetrieben fest
Mehrere sozialversicherungsrechtliche Pflichtverstöße, zweieinhalb Kilo unversteuerter Tabak und zwei illegale Aufenthalte sind das Ergebnis mehrerer verdachtsunabhängiger Prüfungen des Hauptzollamts Lörrach. Wie das Zollamt mitteilt, kontrollierten am Abend des 17. November Offenburger Zöllner insgesamt acht Gaststätten und Shisha-Bars im Ortenaukreis. Hierbei konnten diverse Verstöße festgestellt werden.
In einer Ortenauer Pizzeria wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, für den weder eine sogenannte Sofortmeldung, noch eine Meldung zur Sozialversicherung vorlag. Seinen Arbeitgeber erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung der Sofortmeldepflicht.
Ebenfalls mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert sieht sich laut Zollamt ein Lahrer Restaurantinhaber, weil er pflichtwidrig keine Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten seiner Angestellten führte. Den Verstoß hatte er den Zöllnerinnen und Zöllnern noch vor Ort gestanden.
Unversteuerter Tabak
In einer Lahrer Shisha-Bar stellten die Kontrolleure rund zweieinhalb Kilo unversteuerten Tabak fest. Dies hatte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer sowie die Sicherstellung des Tabaks zur Folge.
In einem asiatischen Restaurant, ebenfalls in Lahr, wurden zudem zwei ukrainische Staatsangehörige beim Arbeiten angetroffen, obwohl sie weder über eine Arbeitserlaubnis, noch über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügten. Wie das Zollamt mitteilt, wurden die Reisepässe der 43-jährigen Frau sowie des 23-jährigen Mannes einbehalten und der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Sie erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts.
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt
Die Inhaberin des Restaurants sieht sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern konfrontiert. Erschwerend kommt hinzu, dass beide Personen nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden, weshalb das Hauptzollamt Lörrach gegen die Arbeitgeberin zusätzlich wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht ermittelt.
Das Gaststättengewerbe stellt eine von insgesamt elf Branchen dar, in der ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht. Deswegen haben laut Zollamt Arbeitgeber in diesen Branchen für beschäftigte Personen spätestens bei deren Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung abzugeben.