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Corona-Infizierter im Offenburger Freizeitbad
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06. August 2020
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Eine Person, die Covid-19 hat, war letzten Samstag (1. August) im Offenburger Freizeitbad Stegermatt – das gaben das Ortenauer Gesundheitsamt und die Stadt Offenburg bekannt. Die Person sei von 11 Uhr bis zum Ende der Öffnungszeit dort gewesen. Nach den Untersuchungen des Gesundheitsamts sei nicht davon auszugehen, dass die Person außerhalb des eigenen Freundeskreises enge Kontakte im Bad hatte. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter sei daher sehr gering. Bei den meisten Gästen sei davon auszugehen, dass überhaupt kein Kontakt stattgefunden habe. Das Gesundheitsamt bittet dennoch alle, die in dem Zeitraum im Freizeitbad waren, bis zum 15. August so wenig Kontakt zu anderen zu haben wie möglich und seinen Gesundheitszustand zu beobachten. Arbeiten und Kindergartenbesuche seien erlaubt. Sollte es bis zum 15. August zu typischen Corona-Symptomen kommen, sollen sich Betroffene telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden. Da kann dann ein Test gemacht werden. (ys)
Das ist die offizielle Meldung von Gesundheitsamt und Stadt Offenburg:
„Es ist nach den durchgeführten Ermittlungen des Gesundheitsamts nicht davon auszugehen, dass die Person außerhalb des eigenen Freundeskreises enge Kontakte im Freizeitbad hatte“, informiert Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit des Ortenaukreises. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter des Freizeitbads an diesem Tag sei laut Gesundheitsamt daher sehr gering. „Bei den meisten Gästen ist davon auszugehen, dass überhaupt kein Kontakt stattgefunden hat“, so Kirr. Das Gesundheitsamt bittet dennoch alle Personen, die sich an diesem Tag im angegebenen Zeitraum im Freizeitbad befunden haben, wachsam zu bleiben. Das bedeutet, eine gute Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands bis einschließlich 15. August 2020 vorzunehmen. „Sollte es in diesem Zeitraum zum Auftreten von typischen Krankheitssymptomen für COVID-19 kommen, wie Husten, erhöhter Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollen sich Betroffenen telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, wo dann ein Test auf COVID-19 erfolgen kann“, erklärt Patricia Rauer vom Gesundheitsamt. „Wer an diesem Tag im Bad war, kann regulär seine Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder dürfen in den Kindergarten gehen“, so Rauer. Die Personen sollten aber bis zum 15. August 2020 vorsorglich ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und wie jede andere Person die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten.
„Das Freizeitbad Stegermatt hat ordnungsgemäß Gästelisten geführt, was bei den Ermittlungen des Gesundheitsamts sehr hilfreich war. Leider haben sich an diesem Tag aber sehr viele Gäste dort aufgehalten, was es für die Behörden unmöglich macht, jede Person einzeln telefonisch zu kontaktieren, deswegen der kurze Aufruf über die Medien. Das Infektionsrisiko wird als gering eingeschätzt“, so Dezernent Kirr.