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Freiburg: Schmerzensgeld für fehlerhafte Hüftprothesen
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06. August 2019
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Das Landgericht Freiburg hat einen Schweizer Hersteller von Hüftprothesen schon wieder zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Drei Klägerinnen bekommen zwischen 17.000 und 25.000 Euro. Laut dem Gericht haben die Hüftprothesen einen Produktfehler. Dafür müssten Hersteller und Vertreiber einstehen. In den letzten Jahren hatte es ähnliche Urteile gegeben. Die fehlerhaften künstlichen Prothesen wurden hauptsächlich im Freiburger Loretto-Krankenhaus eingesetzt. Allein vor dem Landgericht Freiburg gab es insgesamt mehr als 100 Klagen von Patienten. (db)