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Nach Drogencocktail Anschlag auf Offenburger Disco angedroht?
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27. Juli 2017
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Keine akute Psychose, aber nach Drogencocktail Halluzinationen, paranoid und schizophren – so beurteilt eine psychiatrische Gutachterin den Angeklagten im Prozess um die Anschlagsdrohung auf die Offenburger Disco „online“ letzten März. Sie befürwortete den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine dauerhafte Unterbringung des 23-Jährigen in einer Psychiatrie, u.a. weil sie von einer erhöhten Gewaltbereitschaft ausgeht. Die Verteidigung hingegen sah in dem Internet-Video, das den Großeinsatz der Polizei am 11. März an der Disco und die Festnahme des 23-Jährigen ausgelöst hatte, keine direkte Anschlagsdrohung. Außerdem sei der Mann während seines anschließenden Aufenthaltes in der Psychiatrie zwar latent aggressiv, aber nicht gewalttätig gewesen. Das Urteil wird am 3. August erwartet. Einzelheiten aus den Zeugenbefragungen und den Plädoyers morgen in der Mittelbadischen Presse. (as)