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Oberkircher Gemeinderat entscheidet über Klinik-Bürgerbegehren
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17. Mai 2019
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Vom Regierungspräsidium hieß es vorab, es sei rechtlich unzulässig: das geplante Bürgerbegehren für den Erhalt des Oberkircher Krankenhauses. Am Montag entscheidet der Gemeinderat, und OB Braun hatte ursprünglich vor, auf die Einschätzung des Regierungspräsidiums zu verweisen und den Räten zu empfehlen, das Bürgerbegehren abzulehnen. Das ist jetzt offenbar doch nicht der Fall. Braun sagt, dass das Rathaus eigentlich das Gleiche will: die stationäre Versorgung über 2030 hinaus. Dafür soll die geplante Überprüfung, ob es wirklich zur Schließung kommt, vorgezogen werden. Alle Hintergründe heute in der Acher-Rench-Zeitung. (sst)