Ortenauticker
Urteil im Offenburger Kinderkrippen-Prozess gefallen
Lesezeit < 1 Minute
21. November 2020
Zusatzinhalte nur mit verfügbar - jetzt informieren
Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, Ein- bis Zweijährigen gewaltsam den Löffel in den Mund gesteckt und sie zum Essen gezwungen zu haben oder es seien weinende Kinder in einen „Strafstuhl“ gesperrt worden. Vor dem Offenburger Amtsgericht ist jetzt das Urteil im Prozess gegen die ehemalige Leiterin und zwei Erzieherinnen der Kinderkrippe Mühlbachhopser gefallen. Die ehemalige Leiterin wurde zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro und einem einjährigen Berufsverbot verurteilt. Ihr konnte die Richterin konkret drei Fälle von Freiheitsberaubung, unter anderem den „Strafstuhl“, zuordnen und eine Nötigung, als sie ein Kind zum Essen gezwungen hatte. Über 20 weitere Anklagepunkte hätten sich laut Gericht nicht zweifelsfrei beweisen lassen, weshalb die beiden mitangeklagten Erzieherinnen freigesprochen wurden. Nachdem die Verfehlungen damals bekannt wurden, stellte sich die Kinderkrippe komplett neu auf. Der Prozesstag und das ausführliche Urteil heute im Offenburger Tageblatt. (sst)