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Verschärfung der Corona-Regeln: Das gilt ab Montag landesweit

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17. Oktober 2020

©Peter Heck

Update:
LAND RUFT DRITTE PANDEMIESTUFE AUS
Ortenaukreis zieht Allgemeinverfügung-Empfehlung zurück
Die steigenden Corona-Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen haben die Landesregierung veranlasst, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes angepasst und um verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober, in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe. Dann gelten landesweit neue Regeln zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, privaten Zusammentreffen, Ansammlungen und Veranstaltungen. Die vollständige Übersicht der Regelungen ist für Sonntagabend angekündigt.
Der Ortenaukreis hat daraufhin am Abend noch seine Städte und Gemeinden informiert und die Empfehlung vom Nachmittag zurückgezogen.
Landrat Frank Scherer bedauerte diesen Ablauf, der erneut zeigt, wie wichtig eine vollständige und rechtzeitige Einbindung der Kreisebene beim Krisenmanagement ist.
Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.
Dann gilt u.a.:
Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
 
Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:
 
Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.
Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen
 Eine vollständige Übersicht soll am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung auf www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht werden.
 
Stand Samstag 16 Uhr:
 
Ortenaukreis empfiehlt weitere infektionsschützende Maßnahmen
Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg gibt neue Höchstteilnehmerzahl bei privaten Feiern vor
Offenburg, 17. Oktober 2020 – Am 8. Oktober wurde im Ortenaukreis der erste Warnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Am 17. Oktober beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 186 gemeldeten Neuinfektionen „43,14“ pro 100.000 Einwohner.
Die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sind im Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 16.10.2020 festgehalten. Darin werden weitere infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 getroffen bzw. empfohlen.
Folgende Maßnahmen sind laut des Erlasses durch die Ortspolizeibehörden der Kommunen unverzüglich mittels einer Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen:
Für private Feiern, wie beispielsweise Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, in öffentlichen Räumlichkeiten (u.a. in Restaurants oder dafür gewerbsmäßig vermieteten Räumen) gilt eine Höchstteilnehmerzahl von maximal 25 Personen, in privaten Räumen von maximal 15 Personen. Diese Zahlen dürfen überschritten werden, sofern Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen.
Außerdem empfiehlt das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis seinen Kommunen auf der Grundlage des o.g. Erlasses, ab sofort und bis auf Weiteres durch Allgemeinverfügungen folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Veranstaltungen aller Art dürfen mit nicht mehr als 250 Personen durchgeführt werden.
Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung, soweit im öffentlichen Raum eine Vielzahl von Menschen dichter zusammenkommen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

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Eine Sperrstunde in der Gastronomie wird derzeit nicht empfohlen, da in diesem Zusammenhang nach den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsamtes kein verstärktes Infektionsgeschehen feststellbar ist. Zudem gab es zuletzt Rechtsprechung (bspw. VG Berlin), in der vergleichbare Maßnahmen als nicht erforderlich und somit als rechtswidrig eingeschätzt wurden.
Nachfolgend die Empfehlung des Landratsamts im Wortlaut:
Empfehlung des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Ortenaukreis an die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises:
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis empfiehlt den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises - zusätzlich zum Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 16.10.2020 bezüglich der Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern - ab sofort und bis auf Weiteres durch Allgemeinverfügungen folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Veranstaltungen aller Art dürfen mit nicht mehr als 250 Personen durchgeführt werden.
Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung, soweit im öffentlichen Raum eine Vielzahl von Menschen dichter zusammenkommen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Einzelheiten zu allen Maßnahmen ergeben sich aus der anliegenden Muster-Allgemeinverfügung, welche das Landratsamt als Arbeitshilfe zur Verfügung stellt.
Eine Sperrstunde in der Gastronomie wird derzeit nicht empfohlen, da in diesem Zusammenhang nach den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsamtes kein verstärktes Infektionsgeschehen feststellbar ist. Zudem gab es zuletzt Rechtsprechung (bspw. VG Berlin), in der vergleichbare Maßnahmen als nicht erforderlich und somit als rechtswidrig eingeschätzt wurden.
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis wird die Aufhebung dieser Allgemeinverfügungen ausdrücklich empfehlen, sobald die epidemiologischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
gez. Frank Scherer
Landrat
 
Von Freitag auf Samstag, 17. Oktober 2020, kam es im Ortenaukreis zu 22 Neu-Infektionen, damit steigt die Fallzahl der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten auf 1996 (Stand: 14 Uhr). Die an das Landesgesundheitsamt übermittelten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Kehl (2), Offenburg (6), Meißenheim (2), Lahr (6) sowie Gengenbach, Neuried, Sasbach, Ettenheim, Oberharmesbach und Rheinau.
Am 17. Oktober beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 186 gemeldeten Neuinfektionen „43,14“ pro 100.000 Einwohner.

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